Ein Katalog verfassungsmäßiger Rechte und Verpflichtungen für die Staaten
Im Moment bei 83 Artikeln, ich mache weiter bis zu meinen 300 Vorschlägen
Dieses Verfassungsforschungsprojekt mit internationaler Ausrichtung wurde in Frankreich ins Leben gerufen, um eine ehrgeizige 7. Republik zu schaffen. Es ist jedoch keine westliche Arroganz und Heuchelei darin zu finden. Als einfacher Bürger, genährt von pluralistischen Wurzeln, Zypern und Bolivien, beobachte ich die Unfähigkeit unseres Landes, sich neu zu erfinden, eingefroren in veralteter politischer Software. Es ist die Frucht einer bescheidenen und grenzenlosen Beobachtung der Kulturen und Mythen der Welt, um sich von der Weisheit der Welt inspirieren zu lassen, aber auch Selbstbeobachtung zu zeigen, um zum gesunden Menschenverstand zurückzukehren und zu wissen, wie man die Quintessenz anderer Kulturen erfasst. Georges Koussouros
I. DER GROSSE SCHISM: VOM STAATSKLERUS ZUR REFLEXIONSGESELLSCHAFT
Die lutherische Revolution des Staates
Wir verkünden das Ende des Staates, der als Vater über uns wahrgenommen wird. Es handelt sich weder um eine klassische Demokratie noch um eine Demokratie ohne Staat: Es handelt sich um die Entstehung einer Gesellschaft des Denkens. Ein Nervensystem im Dienste des sozialen Körpers, in dem Law-Engineering die Demokratie der Beschwörung ersetzt, um endlich die Zeit und Klarheit jedes Einzelnen freizugeben.
1. Das neue Zeitalter des Götzendienstes
Seit Anbeginn der Zeit versucht die Menschheit, ihre existenzielle Qual abzuwehren, indem sie ihre Souveränität an vertikale Mächte delegiert. Zuerst an die Götter, dann an die Könige, an die Priester und schließlich an den Staat. Jedes Mal wurde derselbe giftige Pakt wiederholt: Im Austausch für illusorischen Schutz gaben die Menschen ihre Gedankenfreiheit auf. Der moderne Staat ist nur die neueste Version dieses Götzendienstes. Er ersetzte die Kirche.
2. Der Staat, der neue Klerus
Heute sind Politiker unsere Hohepriester. Ihr Dogma ist Wirtschaftswachstum. Ihre Ablässe sind Wahlversprechen. Ihre Hölle ist das soziale Chaos. Wie die mittelalterliche Kirche regiert der Staat aus Angst, Angst vor Arbeitslosigkeit, Angst vor Unsicherheit, Angst vor der Zukunft. Und wie gestern wird diese Angst gegen unsere Unterwerfung ausgetauscht. Der Staat ist zu einem säkularen Klerus geworden und verkauft eine Wahlrettung, die ebenso illusorisch ist wie die Ablässe des Mittelalters.
3. Das notwendige Schisma: Trennung von Staat und Volk
Vor fünf Jahrhunderten entriss Luther den Geistlichen die Bibel und gab sie dem Volk zurück. Er brach das Monopol der göttlichen Interpretation. Heute vollbringt die Siebte Republik die gleiche Geste: Sie trennt Staat und Volk. Kein Vaterstaat mehr, der für uns entscheidet, keine Manipulation durch Angst mehr und kein wirtschaftliches Dogma mehr, das als offenbarte Wahrheit aufgezwungen wird.
4. Berechnete Wahrheit und die denkende Gesellschaft
Luther ersetzte den blinden Glauben durch eine kritische Lektüre der Heiligen Schrift. Wir ersetzen die Demokratie der Beschwörung durch Law-Engineering: berechnete Gesetze, eine beglaubigte Wahrheit und freigewordene Zeit, damit jeder endlich nachdenken kann, anstatt zu leiden. Die 7. Republik schafft eine Gesellschaft, in der jeder Einzelne die Zeit, die Werkzeuge und die Klarheit hat, den Sinn seines Lebens und seiner Stadt zu hinterfragen.
II. VERFASSUNGSENTWICKLUNG
Die 4. Generation: Schräges Recht
Bisher waren Gesellschaften nach vertikalen oder horizontalen Modellen organisiert. Diese Architekturen haben angesichts der Komplexität der modernen Welt versagt. Die 7. Republik etabliert das Oblique Paradigma.
Die Aufnahme von Informationen: In der alten Welt war die öffentliche Entscheidungsfindung unterteilt. Schrägheit zerstört diese intellektuellen Grenzen: Alle Informationen können und müssen in allen Bereichen genutzt werden.
Das Ende menschlicher Silos: Schrägheit entsteht aus einer Revolution der sozialen Harmonie. Der Betrieb in Silos wird abgeschafft. Das Gesetz befreit sich von starren Protokollen.
Zusammengefasst: Die Oblique Constitution diktiert nicht mehr die Ordnung von einem blinden Gipfel aus. Durch die Zerstörung von Informationsbarrieren und Protokollstatus verwandelt es die Nation in einen globalen Gehirnstoffwechsel.
1. Die 1. Generation: Vertikalität von unten nach oben
Was sie lösen musste: Der Machtmissbrauch. Verb: SCHÜTZEN. Im 18. Jahrhundert diente die Verfassung nur dazu, eine rote Linie zu ziehen, die der Staat nicht überschreiten durfte.
2. Die 2. Generation: Vertikalität von oben nach unten
Was sie lösen musste: Armut und das Überleben der Bevölkerung. Verb: ASSIST. Nach 1946 wurde die Verfassung zu einem Instrument zur Vermögensverwaltung.
3. Die 3. Generation: Horizontalität
Was sie lösen musste: Die Zerstörung des Planeten und Kriege. Verb: KOOPERIEREN. Ab den 1970er Jahren wurde die Verfassung zu einem Vertrag der guten Verständigung.
III. ZUSAMMENFASSUNG: DIE 7 VERFASSUNGSARTIGEN EBENEN
Die Strukturierung des Staates dreht sich um 7 sich entwickelnde Dimensionen, vom materiellen Überleben bis zur ontologischen Fülle.
Nach rechts wischen ➔
Verfassungsfeld
I. MATERIAL Ebenen 1 bis 2
II. SYSTEMISCH Stufen 3 bis 4
III. Kognitiv Stufen 5 bis 7
Geometrie des Eingriffs, Raum
Der Punkt: Einheitlicher Eingriff, maximale Vereinfachung.
Die Horizontale: Interaktion, Netzwerk, Fluidität.
Die Vertikale: Tiefe, Höhe, Sinn.
Kybernetisches Ziel, das Wer
Das physische Individuum: Isolierte Bedürfnisse.
Gesellschaft: Fluss und kollektive Logistik.
Das ontologische Individuum: Psyche, Ursache des Menschen.
Zeitliche Skala, Geschwindigkeit
Notfall: Sofortige Reaktion.
Mittelfristig: Trend und Risiken.
Langfristig: Existenzielle Fragen.
Kybernetische Regel angewendet
Direkte Kausalität: Den Mangel beheben.
Mechanische Kausalität: Die Blöcke verflüssigen.
Tiefe Kausalität: Originale Befreiung.
STUFE 1: ÜBERLEBEN
Die materiellen und lebenswichtigen Grundlagen des Gesellschaftsstaates
ARTIKEL100
DER AUFGEKLÄRTE GESELLSCHAFTSVERTRAG UNTER DEM BAUM DES GUTEN GLAUBENS
Die Souveränität der Republik liegt in einem aufgeklärten, dynamischen und kontinuierlichen Gesellschaftsvertrag. Ziel ist es, den Einzelnen und die Gesellschaft für eine auf gemeinsamem Wissen basierende Governance aufzuklären.
Der Staat ist verpflichtet, kollektive Intelligenz zu erläutern, ihr Wissen zu sichern und praktisch nutzbar zu machen. Dafür stützt er sich auf die technologischen, wissenschaftlichen und deliberativen Mittel seiner Zeit, damit alle Menschen die Gesetze und ihre Folgen verstehen können.
I. Die Matrix des guten Glaubens als verfassungsrechtliche Verpflichtung
Der aufgeklärte Gesellschaftsvertrag beruht vollständig auf dem Grundsatz institutioneller Redlichkeit. Jedes öffentliche Mandat und jede Ausarbeitung von Gesetzen setzen voraus, dass diese Redlichkeit fortlaufend nachgewiesen wird. Sie zeigt sich in zwanzig grundlegenden Bemühungen, die für die öffentliche Gewalt Handlungspflichten begründen:
Zur Gewährleistung informierter Zustimmung (Licht):
Aufrichtigkeit (Bemühen um vollständige Information), Transparenz (Bemühen um Klarheit), Zusammenarbeit (Bemühen um geteiltes Wissen) und Ehrlichkeit (Bemühen um einen fairen Austausch).
Um Wissen in Handeln umzusetzen (Handlung):
Kompetenz (Bemühen um die Erfüllung der Aufgaben), Tatkraft (Bemühen um guten Willen), Verantwortung (Bemühen um Sorgfalt), Anpassungsfähigkeit (Bemühen im Umgang mit Unvorhergesehenem) und Berechenbarkeit (Bemühen um Verlässlichkeit).
Als Grundlage der Integrität des Vertrags (Vertrauen):
Loyalität (Bemühen um Übereinstimmung von Wort und Tat), Integrität (Bemühen um moralische Geradlinigkeit), Redlichkeit (Bemühen um verantwortliches Handeln) und Mut (Bemühen, Verpflichtungen einzuhalten).
Zur Bewahrung kollektiver Intelligenz (Harmonie):
Vernünftigkeit (Bemühen um informierte Abwägung), Billigkeit (Bemühen um faire Behandlung), Bewusstheit (Bemühen, den Sinn zu verstehen), Respekt (Bemühen um Ausgleich), Wohlwollen (Bemühen um Schutz), solidarisches Handeln (Bemühen, Risiken zu teilen) und Toleranz (Bemühen, Unterschiede zu verstehen).
II. Die kontinuierliche Bewertung des Baumes des guten Glaubens
KI-Instrumente im Allgemeininteresse und Plattformen kollektiver Intelligenz haben die verfassungsrechtliche Aufgabe, die Erfüllung der in Artikel 2 aufgeführten Bemühungen zu messen, zu prüfen und verständlich darzustellen.
Die wiederholte oder schwerwiegende Missachtung dieser Bemühungen, die durch fortlaufende Bewertung seitens der Bürger und mithilfe technischer Mittel festgestellt wird, verletzt den Grundsatz der Redlichkeit. Sie lässt die der betreffenden öffentlichen Stelle oder dem betreffenden Gesetz erteilte Zustimmung erlöschen.
ARTIKEL5
DAS RECHT AUF ZWISCHENMENSCHLICHE VERBINDUNG
Das Recht auf menschliche Verbindung ist ein Grundrecht, das den Kampf gegen die Isolation erfordert, indem das Leben in der Gesellschaft zu einer dauerhaften Gelegenheit des Austauschs gemacht wird.
I. Engagement
Die Republik verpflichtet sich, alle öffentlichen und privaten Räume und Verkehrswege so zu gestalten und zu erhalten, dass Begegnungen zwischen Menschen auf natürliche Weise häufiger werden.
II. Die Dynamik der Ströme
Das Gesetz verbietet die Zerstörung von Verkehrs- und Verbindungsnetzen und schreibt ihren Ausbau im gesamten Staatsgebiet vor, damit die für soziale Beziehungen nötigen Bewegungen von Menschen und Gütern möglich bleiben.
III. Die Anordnung der Räumlichkeiten
Die gesellschaftliche Organisation schließt Modelle aus, die Menschen voneinander isolieren. Jeder gemeinsam genutzte Ort soll ein einladender Rahmen sein, der vielfältige menschliche Beziehungen fördert.
ARTIKEL1
DAS GEMEINSAME SINNLICHE GUT UND DIE NATÜRLICHE GESUNDHEIT
Die Republik verankert die natürliche Gesundheit als Ergebnis der harmonischen und kontinuierlichen Beziehung des Menschen zu unvergällte lebenswichtige Umgebungen.
I. Die unveräußerlichen Bestandteile des lebenswichtigen Gemeinwohls
Atembare Luft, ein ausgewogenes Klangumfeld, lebendiges Wasser und fruchtbare Böden bilden die Lebensgrundlage der Nation. Nutzungs- und Eigentumsrechte dürfen die Unversehrtheit dieser gemeinsamen Güter nicht beeinträchtigen. Die Ausübung individueller Freiheiten ist untrennbar mit der Pflicht verbunden, die biologischen Lebensbedingungen anderer Menschen nicht zu schädigen.
II. Vorrang der Ursachenprävention vor bloßer Schadenslinderung
Politisches Handeln darf chronische Verschmutzung oder Belästigungen nicht hinnehmen, nur weil ihre Folgen mit medizinischen oder finanziellen Behelfslösungen ausgeglichen werden. Der Staat muss Umweltbedingungen wiederherstellen, die Schäden von vornherein verhindern. Öffentliche Entscheidungsträger und private Akteure, die durch unzureichende Regeln oder vorsätzliche Nachlässigkeit eine Verschlechterung der Lebensumwelt dulden, tragen dafür Verantwortung.
ARTIKEL2
DAS RECHT AUF GESUNDE ATEMLUFT
Die Nation garantiert jedem Einzelnen das Grundrecht, Luft frei von jeglichen chemischen, partikulären, biologischen oder biologischen Veränderungen zu atmen. olfaktorisch schädlich für die körperliche Gesundheit, Ruhe und kognitive Klarheit.
Der Zugang zu biologisch gesunder Luft ist ein unantastbarer Teil des gemeinsamen republikanischen Erbes. Er hat ohne Einschränkung Vorrang vor privater Nutzungsfreiheit und kommerziellen Interessen.
I. Pflicht zur Vermeidung schädlicher Emissionen und Vorrang der Bekämpfung an der Quelle
Niemand darf seine Räume oder Tätigkeiten so nutzen, dass schädliche Ausdünstungen, Rauch, Dämpfe oder Partikel über den eigenen ausschließlichen Bereich hinaus abgegeben werden. Staat und Kommunen müssen giftige Emissionen schon an ihrer Quelle untersagen, auffangen und beseitigen. Vorschriften für Raumplanung und öffentliche Gesundheit müssen überall dort, wo Menschen wohnen, dauerhaft saubere Luft gewährleisten.
II. Strenge Ahndung gemeinsamer Beeinträchtigungen der Atemluft und durch Gerüche
Der Staat schafft einen strengen Rechtsrahmen, um jedes Verhalten zu ahnden, das die Nachbarschaft mit Luftschadstoffen belastet. Die Verbreitung anhaltender, übelriechender oder reizender Gerüche infolge von Nachlässigkeit, gewerblicher Tätigkeit oder industriellen Verfahren gilt als konkrete Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit anderer. Das Gesetz sieht vereinfachte Eilverfahren, Anordnungen zur sofortigen Unterlassung und tägliche Zwangsgelder vor, die ausschließlich der Verursacher trägt.
III. Belebende Atmosphäre und wohltuende Geruchsatmosphäre
Der Staat fördert aktiv die Regeneration der Luft durch luftreinigende Pflanzenarten und natürliche Aufenthaltsbereiche zum freien Atmen. Er berücksichtigt dabei die regulierenden und beruhigenden Wirkungen gesunder Luft auf das kollektive Nervensystem.
ARTIKEL3
DIE RUHE VOR LÄRM
Jeder Mensch hat das unveräußerliche Recht, in einer geschützten Klangumgebung zu leben, zu schlafen und intellektuelle Reflexion auszuüben Nervenruhe und psychisches Gleichgewicht.
I. Konzept der subjektiven Lärmbelästigung und Ablehnung von Rohmessungen
Bei der Bewertung von Lärmstörungen dürfen nicht allein gemessene Dezibelwerte maßgeblich sein. Auch die subjektive Wahrnehmung, die mechanische Aggressivität, Dissonanzen, Frequenzen und die Unvorhersehbarkeit eines Geräuschs sind zu berücksichtigen. Selbst bei gleichem Messwert kann künstlicher oder heftiger Lärm, der die geistige Ruhe beeinträchtigt, einen ahndbaren Eingriff darstellen.
II. Umfassender Schutz erholsamen Schlafs
Die Nachtruhe ist ein biologisch notwendiger Schutzbereich von öffentlichem Interesse. Überflüssiger Lärm, nicht notwendige maschinelle Tätigkeiten und unangemessene Störungen während der gemeinsamen Ruhezeiten sind verboten und streng zu ahnden, weil sie die öffentliche Gesundheit, die Abwehrkräfte und den gesellschaftlichen Frieden unmittelbar gefährden.
III. Rücksichtnahmepflicht und Beseitigung von Störungen zwischen Nachbarn
Der Lebensraum anderer Menschen darf nicht zum Ableiten von Lärm genutzt werden. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, einen wirksamen Schutz gegen Tritt- und Luftschall zu gewährleisten, und Bewohner zu strikter Rücksichtnahme. Wer rücksichtslosen Lärm fortsetzt oder Beschwerden der Nachbarschaft unbeachtet lässt, muss mit der Beschlagnahme störender Geräte, einer durch Zwangsgeld durchsetzbaren Wiederherstellung und abschreckenden zivil- und strafrechtlichen Sanktionen rechnen.
IV. Das Recht auf eine lebendige und melodische Klanglandschaft
Die Nation fördert natürliche und harmonische Klanglandschaften. Die Stadtplanung behandelt Stille als knappe Ressource und bezieht Pflanzen, fließendes Wasser und heimische Tierwelt ein, um eine Klangumgebung zu schaffen, die Ruhe und schöpferische Konzentration fördert.
ARTIKEL186
DIE ERNÄHRUNG
Die Nation garantiert jedem den Zugang zu einer Ernährung, die ein vollständiges physiologisches, psychologisches und kognitives Gleichgewicht gewährleistet, und erkennt die entscheidende Rolle der biologischen Qualität der Nahrung für das Verhalten, die psychische Gesundheit sowie die individuelle und kollektive Gesundheit an Wohlbefinden.
Die Bewahrung und Verbesserung des Nährwerts stehen im Mittelpunkt der staatlichen Gesundheitspolitik.
I. Ganzheitliche Sicht auf die Wertschöpfungskette
Staatliches Handeln umfasst den gesamten Ernährungskreislauf als zusammenhängendes Ganzes. Das Gesetz legt Grundsätze fest, die den biochemischen und ernährungsbezogenen Wert auf jeder Stufe bestmöglich erhalten: von Importen und örtlicher Landwirtschaft über die Versorgung und Verarbeitung bis zum endgültigen Verzehr.
II. Kriterium der sensorischen und biologischen Integrität
Die Ernährungspolitik gewährleistet, dass Nährstoffdichte, Geschmack und ansprechende Gestaltung von Lebensmitteln zusammenwirken. Diese Eigenschaften gelten als untrennbar mit der physiologischen Aufnahme und der menschlichen Entfaltung verbunden.
ARTIKEL164
DIE WISSENSCHAFT UND GESTALTUNG DER FREIHEITEN ALS REGULIERUNGSANSATZ
Unter der in Institutionen verankerten Freiheit wird die jedem Einzelnen garantierte wirksame Macht verstanden, sein Potenzial zu entfalten, zu experimentieren und zum gemeinsamen Fortschritt beizutragen.
Alle öffentlichen, gerichtlichen und Verwaltungsbehörden wenden das Recht an und legen es ausgehend von einer grundsätzlichen Vermutung zugunsten von Initiative, schöpferischem Handeln und Selbstbestimmung aus.
Verbote dürfen unter keinen Umständen zum gewöhnlichen Mittel der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten werden.
I. Zur Wissenschaft der Freiheiten und zur Forschung zur Regulierung ohne Zwang
Der Staat erkennt eine Wissenschaft der Freiheiten als grundlegendes Gebiet öffentlichen Handelns an und entwickelt sie weiter. Sie erforscht, gestaltet und bewertet Anreize sowie Mittel der Befähigung und Selbstorganisation, mit denen Ziele des Allgemeininteresses ohne Zwang erreicht werden können. Öffentliche Politik stützt sich auf Modelle, die menschliche Energie freisetzen und auf anfänglichem Vertrauen sowie individueller und gemeinsamer Verantwortung beruhen.
II. Pflicht zur Abwägung unter Nutzung von Mitteln der Selbstbestimmung
Bevor Gesetzgeber oder Regierung eine korrigierende oder regulierende Maßnahme erlassen, müssen sie Lösungen entwickeln und erproben, die neue Freiheiten gewähren, Monopole beseitigen oder Transparenzregeln klären. Einschränkungen sind erst zulässig, wenn ausdrücklich nachgewiesen wurde, dass diese Mittel der Selbstbestimmung das betreffende Problem nicht lösen können.
III. Schulung und Verbreitung der Kultur der Initiative
Alle Institutionen, Behörden und sonstigen öffentlichen Akteure schulen ihre Leitungspersonen und Beschäftigten in Formen der Regulierung, die auf Freiheit beruhen. Die öffentliche Steuerung fördert örtliche Versuche, fortlaufende Anpassung und den schrittweisen Abbau von Verwaltungshürden, die Bürger und Organisationen am Handeln hindern.
ARTIKEL175
STRUKTURELLE GEWALT
Jede natürliche Person genießt das Grundrecht auf die Wahrung ihrer physischen, psychischen, materiellen und ökologischen Integrität gegen jede Form von Aggression, sei es direkt oder als Folge struktureller Gewalt.
Strukturelle Gewalt bezeichnet jeden institutionellen, finanziellen, administrativen oder ökologischen Prozess, der durch vorsätzliches Handeln, schwerwiegende Nachlässigkeit oder eine missbräuchliche Gestaltung von Machtverhältnissen nachweislich die Lebensbedingungen, die Gesundheit oder die Würde einer Gemeinschaft oder einzelner Menschen verschlechtert.
I. Arten struktureller Gewalt
Das Ausführungsgesetz bestimmt und ahndet strukturelle Gewalt anhand von vier Grundformen:
Verwaltungsbedingte Beeinträchtigung: der vorsätzliche Einsatz missbräuchlicher Verfahren, die Verweigerung von Rechten oder der Rückzug aus unverzichtbaren Dienstleistungen, wodurch Betroffene in schwere körperliche oder seelische Not geraten.
Ökologische und gesundheitliche Beeinträchtigung: die Fortführung, Genehmigung oder Verschleierung verschmutzender oder Rohstoffe entnehmender Tätigkeiten, die die öffentliche Gesundheit oder das lebenswichtige Gleichgewicht von Ökosystemen schädigen.
Finanzielle und ausbeuterische Beeinträchtigung: die spekulative Aneignung lebenswichtiger Ressourcen, die Auferlegung unangemessener wirtschaftlicher Zwänge oder die planmäßige Enteignung gemeinsamer oder persönlicher Güter.
Beeinträchtigung durch soziale Unterwerfung: die Einrichtung oder Duldung von Arbeits- und Produktionsmodellen, die Würde oder grundlegende Sicherheit der Beschäftigten verletzen.
II. Rechenschaftspflicht und Verantwortung
Niemand kann sich mit der Begründung von seiner Verantwortung befreien, ein Schaden gehe auf eine gemeinsame Entscheidung, die Übertragung einer öffentlichen Dienstleistung oder die Rechtspersönlichkeit einer Organisation zurück. Leitungspersonen öffentlicher, staatsnaher oder privater Einrichtungen haften zivil- und strafrechtlich, wenn ihre strategischen Entscheidungen wissentlich oder aufgrund offenkundiger Versäumnisse strukturelle Gewalt bewirken. Staat und seine Einrichtungen haften gesamtschuldnerisch für den vollständigen Ersatz von Schäden aus administrativer und institutioneller Gewalt.
III. Sanktionen und Aufsichtsgerichtsbarkeit
Ein oberstes Gericht wird eingerichtet, das strukturelle Gewalt feststellen, unterbinden und ahnden soll. Neben dem Entzug politischer Rechte und dem Verbot der Berufsausübung gegenüber Tätern und Entscheidungsträgern kann dieses Gericht Folgendes anordnen:
Die sofortige Unwirksamkeit jeder Rechtsnorm, jedes Vertrags und jeder Verwaltungsentscheidung, die strukturelle Gewalt verursacht.
Die vorläufige Sicherstellung und die Einziehung von Vermögenswerten, die durch ausbeuterische Tätigkeiten oder schwere Nachlässigkeit erlangt wurden.
Die durch Zwangsgeld durchsetzbare Anordnung, mangelhafte institutionelle oder industrielle Abläufe neu zu organisieren.
ARTIKEL156
DAS URTEILSVERMÖGEN DER BÜRGER
Die Volkssouveränität basiert auf der Unterscheidung und kontinuierlichen Belehrung der Bürger, unter Ausschluss jeglicher Mechanismen, die ausschließlich auf Impulsen oder informativer Undurchsichtigkeit basieren.
Jedes Reformvorhaben öffentlicher Institutionen und jedes Programm, das Kandidaten oder politische Gruppierungen bei Wahlen vertreten, muss zugänglich, verständlich und überprüfbar dargestellt werden.
I. Diese Pflicht zur Verständlichkeit verlangt eine klare Darstellung der angestrebten Ziele und ihrer methodischen Grundlagen, der absehbaren finanziellen, organisatorischen und ökologischen Auswirkungen sowie der Grenzen der Umsetzbarkeit und der systemischen Folgewirkungen.
II. Eine Beratung durch Bürger oder Parlament kann nur dann als gültig gelten, wenn zuvor Informationen zu unterschiedlichen Standpunkten bereitgestellt wurden und ausreichend Zeit für ihre Prüfung zur Verfügung stand.
III. Ausführungsbestimmungen legen Maßstäbe für die Verständlichkeit, Verfahren unabhängiger Bewertung und Regeln für die Zulässigkeit der Vorhaben fest.
ARTIKEL137
MATERIELLE WIDERSTANDSFÄHIGKEIT UND SELBSTBESTIMMUNG
Angesichts zunehmender technologischer oder finanzieller Anfälligkeiten zeigt der ausschließliche Schutz durch Einkommensverteilung seine Grenzen auf. Die Sicherheit der Bevölkerung erfordert nun die Ergänzung der Gewährleistung finanzieller Mittel durch eine direkte und strukturelle Stärkung des materiellen Widerstands der Bürger.
Der Staat erkennt materielle Widerstandsfähigkeit als eine das Einkommen ergänzende Grundlage nationaler Sicherheit an. Er verpflichtet sich, die Selbstständigkeit der Bürger angesichts wirtschaftlicher Verwundbarkeit und weltweiter Instabilität zu fördern.
I. Zum Schutzauftrag der Nation gehört es, öffentliche Investitionsinstrumente bereitzustellen, mit denen Menschen ihre strukturelle Abhängigkeit bei der Deckung grundlegender Bedürfnisse, beim Wohnen und bei der Energieversorgung verringern können.
II. Um dieses Recht weiter auszubauen, stellt der Staat die erforderlichen materiellen Mittel und öffentlichen Einrichtungen bereit und gestaltet sie entsprechend. Gemeinschaftsflächen, Verkehrsnetze und gemeinschaftliche Einrichtungen müssen so angepasst werden, dass sie die logistische und materielle Selbstständigkeit der Menschen ermöglichen und erleichtern.
III. Der Staat muss seine internen Verfahren anpassen und seine Handlungsmittel neu ausrichten, um diese Selbstständigkeit aufzubauen. Die Verwaltung gestaltet ihre Dienstleistungen als unmittelbare Mittel zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Bürger.
IV. Es handelt sich um ein Recht, zu dessen Verwirklichung die öffentliche Gewalt alle notwendigen Schritte unternimmt, um möglichst vielen Bürgern materielle Selbstständigkeit zu ermöglichen.
ARTIKEL166
SOZIOÖKONOMISCHE OPFER
Die moralische Persönlichkeit, die die Gemeinschaft den Wirtschaftssubjekten verleiht, ist ihrem aktiven Beitrag zur Hebung und Erhaltung des kognitiven und physischen Potenzials der Nation untergeordnet.
I. Verbot der Übertragung menschlicher Erschöpfung
Jede finanzielle Strukturierung und jede Maßnahme zum Abbau von Investitionen ist verfassungswidrig, wenn ihre beabsichtigte oder absehbare Folge darin besteht, die Kosten menschlicher Erschöpfung auf öffentliche Haushalte oder die Solidargemeinschaft abzuwälzen.
II. Wohlstandsmessung und Verbot von Zwängen als Ersatz für Lösungen
Die öffentliche Gewalt gewährleistet, dass staatliche Wohlstandsindikatoren ausschließlich das Wachstum menschlicher Fähigkeiten und die Selbstständigkeit der Bürger erfassen. Zeitlicher oder finanzieller Zwang darf nicht als Ersatz für produktive Innovation eingesetzt werden.
ARTIKEL153
FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE FREIHEIT
Zur Grundfreiheit des Einzelnen gehört das Recht, nicht in finanzielle Abhängigkeit gezwungen zu werden, um seine Existenz und Würde zu sichern.
Die Teilnahme an der Marktwirtschaft ist eine freie Entscheidung der Bürger und darf nicht zur existenziellen Pflicht zur Unterordnung werden. Die Republik gewährleistet, dass niemand seine politischen Rechte, seine Selbstständigkeit oder seine gesellschaftliche Stellung allein deshalb verliert, weil er sich aus Finanzkreisläufen zurückzieht oder die Anhäufung von Gütern durch den Markt ablehnt.
I. Drei Grundsätze individueller Abwägung
Jeder Bürger hat das unveräußerliche Recht, seine Lebensweise frei zwischen drei vom Gesetz gleichermaßen geschützten Wegen abzuwägen:
1° Geld verdienen durch Arbeit, Unternehmertätigkeit oder einen Beitrag für die Gemeinschaft;
2° seine Bedürfnisse freiwillig durch bewusst gewählte Maßhaltung und materielle Selbstbegrenzung verringern;
3° an unmittelbaren wirtschaftlichen Alternativen mitwirken, die auf gegenseitiger Hilfe, gemeinsamer Nutzung, Gemeingütern und nichtkommerzieller Eigenproduktion beruhen.
II. Dreifache finanzielle Unabhängigkeit
Die öffentliche Gewalt schafft einen rechtlichen Schutz für die Entscheidungsfreiheit und Gewissensfreiheit der Bürger gegen drei Formen der Abhängigkeit:
1° Unabhängigkeit von finanzieller Ausbeutung: Zwangsverschuldung, institutionalisierter Wucher und Spekulation mit lebensnotwendigen Gütern sind verboten;
2° Unabhängigkeit von der Drohung mit dem Verlust des Lebensunterhalts in Arbeitsverhältnissen: Jeder muss eine Tätigkeit, die seine Unversehrtheit, seine ethischen Grundsätze oder seine Gesundheit beeinträchtigt, tatsächlich ablehnen oder verlassen können;
3° Unabhängigkeit von bevormundender Verwaltung: Willkürliche oder entmündigende Bedingungen für den Zugang zu gemeinschaftlichen Schutzleistungen sind verboten.
III. Alternative Kreisläufe und Gemeingüter sichern
Das Gesetz gewährleistet Anerkennung, Rechtssicherheit und dauerhaften Bestand nichtmonetärer Wirtschaftsformen, gegenseitiger Tauschnetze und selbstverwalteter Gemeingüter. Keine Vorschrift darf Bürger unangemessen daran hindern, ihre materielle Selbstständigkeit gemeinsam außerhalb des Marktes zu organisieren.
ARTIKEL160
TERRITORIALE MOBILITÄT
Freizügigkeit garantiert das unveräußerliche Recht, einen nomadischen, sequentiellen oder sesshaften Lebensstil anzunehmen. Dieses Recht ist für alle Situationen, die dazu führen, sich neutral und pragmatisch für das Nomadentum zu entscheiden, unveräußerlich.
I. Unveränderlichkeit der Grundrechte
Das Fehlen einer festen Anschrift darf die Ausübung politischer, sozialer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Rechte nicht einschränken.
II. Ortsunabhängige administrative Anbindung und Zugang zur Infrastruktur
Die öffentliche Gewalt gewährleistet eine ortsunabhängige verwaltungsrechtliche Anbindung sowie einen tatsächlichen Zugang zu Verkehrsnetzen, Aufenthaltsmöglichkeiten und grundlegender Infrastruktur.
ARTIKEL101
DER SCHUTZ DER ZEIT
Die Republik erkennt an, dass die Zeit jedes Bürgers eine kostbare, begrenzte und unveräußerliche Ressource ist. Dieses Mal bildet das Kapital die Grundlage der individuellen Freiheit und der Entwicklung der Nation.
Der Staat darf eine Verlängerung der Zeit, die Bürger für Arbeit und gesellschaftliche Pflichten aufwenden, nicht als vorrangiges Mittel zur Bewältigung wirtschaftlicher oder sozialer Herausforderungen betrachten. Eine Verlängerung der Arbeitszeit oder gesellschaftlicher Verpflichtungen kommt nur in Betracht, wenn sorgfältig nachgewiesen wurde, dass alle Möglichkeiten zur Verbesserung von Qualität, Organisation und Wirksamkeit ausgeschöpft sind.
I. Optimierung und Wertedichte
Der Staat muss die Bürger vor Zeitverlust durch unwirksame Führungs- und Organisationsmethoden im öffentlichen wie im privaten Bereich schützen. Durch Anreize oder organisatorische Regeln hat er Arbeitsweisen zu fördern und durchzusetzen, bei denen der Wert des Ergebnisses wichtiger ist als die aufgewendete Zeit.
II. Integrität der nationalen Zeitressource
Die Verwaltung muss sicherstellen, dass ihre Verfahren den Bürgern niemals ohne hinreichenden Grund Lebenszeit entziehen. Jede auferlegte Wartezeit und jedes wiederholte Verfahren gelten als Belastung der Zeitressourcen der Nation, die der Staat fortlaufend verringern muss.
ARTIKEL154
DIE SOUVERÄNITÄT GEISTIGER TÄTIGKEIT
Die Republik schützt die unveräußerliche Freiheit eines jeden Menschen, seine Zeit, seine Energie und seine Fähigkeiten der Innovation, der Forschung, dem Schreiben, dem künstlerischen Ausdruck oder einem frei gewählten intellektuellen, technischen und staatsbürgerlichen Ansatz zu widmen.
Niemand darf gezwungen werden, ein nützliches Werk, eine gestalterische Tätigkeit oder einen Beitrag zur Gemeinschaft aufzugeben, um sich einer administrativen Zuordnung oder einer vorgeschriebenen wirtschaftlichen Unterordnung zu fügen.
I. Vorrang realer Aktivität vor formalen Nomenklaturen
Die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben, die soziale Würde und der Wert persönlichen Engagements sind anhand der tatsächlichen Beiträge, Projekte und Handlungen zu beurteilen. Maßgeblich ist nicht allein, ob jemand angestellt ist, ein eingetragenes Gewerbe betreibt oder einer berufsständischen Struktur angehört. Staat und Gesellschaft erkennen selbstständige Initiativen, ehrenamtliche gegenseitige Hilfe und unabhängiges Schaffen ebenso an wie herkömmliche wirtschaftliche Tätigkeiten.
II. Verbot von Aberkennungen und institutionellen Vorurteilen
Öffentliche Stellen, Behörden, Polizei und Gerichte dürfen aus einer fehlenden Eintragung in ein Berufs-, Steuer- oder gewerbliches Versicherungsregister keinesfalls auf Nutzlosigkeit, moralische Haltlosigkeit, Untätigkeit oder mangelnde bürgerschaftliche Würde schließen. Verwaltungskategorien dürfen nicht abwertend verwendet werden, um freiwillige Beiträge zur Gesellschaft als bloße Untätigkeit oder tatsächliche Ausgrenzung einzuordnen.
III. Gleichheit der Garantien der Repräsentation und der sozialen Verankerung
Gegenüber Kontroll-, Ermittlungs- und Entscheidungsstellen begründen materielle Nachweise geistiger Arbeiten, Erfindungen, Werke, ehrenamtlichen Engagements oder belegten gesellschaftlichen Nutzens dieselben Garantien für gesellschaftliche Einbindung, Achtung und Vertretung wie Berufsabschlüsse oder übliche Arbeitsverträge. Die Legitimität der Bürger ergibt sich aus ihren Ergebnissen und ihrem konkreten Handeln für die Gemeinschaft.
ARTIKEL132
DAS VERFASSUNGSPRINZIP DER ERGONOMIE
Ergonomie bildet die Grundlage einer anthropozentrischen öffentlichen Organisation und garantiert, dass jede Struktur, jedes Werkzeug oder jeder Ansatz für und von Menschen entworfen wurde.
Ergonomie soll die Verschwendung öffentlicher Mittel verhindern sowie die geistige Belastung begrenzen und das soziale Wohlbefinden jedes Bürgers im Umgang mit komplexen Systemen schützen.
I. Universelle und kriteriologische Anforderung
Jedes Verfahren, jede Infrastruktur, Dienstleistung, jedes Produkt, jeder Prozess und jeder Informationsträger, die ganz oder teilweise aus staatlichen Mitteln finanziert werden, müssen fünf grundlegende Kriterien der Ergonomie erfüllen: Sicherheit, Komfort, Wirksamkeit, Gebrauchstauglichkeit und angenehme Nutzung. Die Vergabe und Verwendung öffentlicher Mittel setzen die strikte Einhaltung dieser Grundsätze voraus.
II. Doppelter Geltungsbereich für interne und externe Anwendung
Die Pflicht zur ergonomischen Gestaltung gilt für alle Beziehungen des öffentlichen Sektors. Sie betrifft sowohl den Umgang staatlicher Stellen mit ihren Nutzern als auch interne Organisations- und Arbeitsbeziehungen zwischen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
EBENE 2: ORGANISATION
Struktur und funktionale Hierarchie
ARTIKEL109
EINE DIENLICHE HIERARCHIE
Die Nation lehnt jede Hierarchie ab, die auf subjektiven, willkürlichen oder erbliche Kriterien, die keinen wirklichen Beitrag zum Gemeinwohl widerspiegeln.
Das Gesetz legt objektive Kriterien für Leistung und Verdienst fest, nach denen verantwortliche Aufgaben übertragen werden. Es gewährleistet, dass die obersten Positionen der gesellschaftlichen Ordnung ausschließlich Personen einnehmen, deren Handeln die Lebenskraft der Gesellschaft insgesamt stärkt.
I. Verantwortung nach Leistung und Verdienst
Gesellschaftliche Unterschiede sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf einem Nutzen für alle, nachgewiesener Begabung und erkennbarer Anstrengung beruhen. Ein höheres Amt begründet keinerlei Überlegenheit des Wesens oder der Menschenwürde.
II. Neutralisierung des Statusbias
Durch Bildung und institutionelle Transparenz muss der Staat jene Denk- und Kulturmuster abbauen, die aus einer technischen oder politischen Stellung einen symbolischen Adelstitel oder ein Privileg der Untätigkeit machen.
III. Rotation und Bewertung der Ströme
Um zu verhindern, dass sich herrschende Gruppen verfestigen, die keinen Beitrag mehr leisten, unterliegen alle hohen Verantwortungspositionen einer strengen regelmäßigen Neubewertung und verpflichtenden Wechseln.
Ein Amt ist ein zeitlich begrenzter Dienst an der Gesellschaft und kein Eigentum der Person, die es innehat.
ARTIKEL180
DAS PRINZIP AKTIVER DEMOKRATIE
Die Souveränität der Republik basiert auf der Garantie, die jedem Bürger geboten wird, die öffentliche Entscheidungsfindung verstehen, bewerten und verbessern zu können.
Staat, Institutionen und alle politischen Akteure sind verfassungsrechtlich verpflichtet, die geistigen, materiellen und pädagogischen Mittel bereitzustellen, die eine uneingeschränkt wirksame Beteiligung ermöglichen.
I. Systemische Klarheit und Neutralisierung von Hindernissen
Der Staat muss demokratische Entscheidungen vor Undurchsichtigkeit und künstlicher Komplexität schützen. Keinem Bürger darf das Verständnis öffentlicher Verfahren, nationaler Fragen oder vorgeschlagener Programme verwehrt bleiben. Öffentliche Stellen müssen Hindernisse für die Mitwirkung beseitigen, insbesondere ein unübersichtliches Nebeneinander parteilicher Erklärungen, eine Überlastung durch Streitigkeiten und ungleichen Zugang zu Fachwissen. Jede öffentliche Mitteilung muss uneingeschränkt verständlich sein.
II. Stärkung von Ressourcen und politischer Bildung
Für eine informierte Beteiligung entwickeln und veröffentlichen die Institutionen neutrale Werkzeuge zur Modellierung und zum Vergleich. Der Staat begründet ein allgemeines Recht auf staatsbürgerliche und analytische Bildung, damit jeder die Fähigkeit erlangen kann, öffentliche Politik zu verstehen und kritisch zu prüfen. Diese Werkzeuge sollen die Komplexität der Wirklichkeit in nutzbare Informationen übertragen, ohne ihre Richtigkeit oder Tiefe zu verfälschen.
III. Die gemeinschaftliche Veränderung des politischen Mandats
Diese Unterstützungspflicht gilt ausdrücklich für gewählte Vertreter und politische Organisationen. Jeder politische Akteur muss sich von Parteikämpfen lösen und die kollektive Intelligenz fördern. Er stellt transparente Informationen und offene Arbeitsmöglichkeiten bereit, damit Bürger die Relevanz und den Einfallsreichtum von Vorschlägen verbessern können. Politischer Austausch soll Probleme mithilfe verteilter Intelligenz lösen.
IV. Vorrang der Zeit für demokratische Arbeit
Die Zeit, die Vertreter der Nation für Auseinandersetzungen zwischen Parteien aufwenden, muss deutlich hinter der Zeit für gemeinsame Arbeit mit Bürgern zurückstehen. Gewählte Vertreter haben Räume für gemeinsame Entwicklung und bürgerschaftliche Problemlösung zu organisieren. Der Beitrag der Bevölkerung ist eine notwendige Voraussetzung dafür, aus einer politischen Idee eine tragfähige Lösung zu machen.
V. Rechenschaftspflicht und Beurteilung von Treu und Glauben
Ob ein gewählter Vertreter oder eine Institution den Willen der Bürger sachgerecht prüfen, mit Werkzeugen unterstützen und einbeziehen kann, ist das wichtigste Kriterium zur Bewertung des Mandats. Die Weigerung, ein Vorhaben einer transparenten Prüfung zu unterziehen, das Verbergen von Fragen hinter medialer Erregung und die Unfähigkeit, zur Mitwirkung zu befähigen, verletzen den Grundsatz institutioneller Redlichkeit. Solche Verstöße machen die betroffenen Anhörungen unwirksam und begründen die Verantwortlichkeit ihrer Urheber gegenüber den Stellen der demokratischen Kontrolle.
ARTIKEL121
DIE TATSÄCHLICHE UND WIRKSAME ARBEIT DER POLITISCH VERANTWORTLICHEN UND DER BÜRGER
Politisches Handeln und die Ausübung eines öffentlichen Auftrags basieren ausschließlich auf dem Dienst am Allgemeininteresse.
Jede politisch verantwortliche Person muss ihre Kraft einer gründlichen Arbeit widmen, die auf sachlicher Untersuchung der Verhältnisse und der Entwicklung konkreter Lösungen beruht. Ein politisches Amt darf niemals für Selbstvermarktung, Karriereplanung oder innerparteiliche Machtkämpfe missbraucht werden. Die Aufgabe der Politik und die Beteiligung der Bürger müssen wieder ihren eigentlichen politischen Gehalt erhalten.
I. Obligatorische Aufgaben und vergleichende Analysemethode
Zur Arbeit jedes gewählten Vertreters und jeder leitenden Person im öffentlichen Dienst gehören zwingend die Ermittlung, Einordnung und genaue Benennung öffentlicher Probleme. Neue Erkenntnisse gegenüber bereits vorliegenden Arbeiten sind ausdrücklich aufzuzeigen. Lösungen werden nach zuvor festgelegten Kriterien für Qualität und Umsetzbarkeit bewertet. Bereits laufende Vorhaben sind zu prüfen; ihrer Unterstützung und Verbesserung ist Vorrang einzuräumen, bevor konkurrierende Einrichtungen geschaffen werden.
II. Zeitliche und finanzielle Begrenzung der Kommunikation
Zeit für persönliche Werbung, Karriereplanung, Mitgliederwerbung, Stellensuche oder Parteileben ist streng auf 5 % der eigenen Arbeitszeit begrenzt und unterliegt einer verbindlichen Ausgabenobergrenze. Die übrigen 95 % sind ausschließlich nachweisbarer inhaltlicher und geistiger Arbeit vorbehalten.
III. Demonstrationspflicht, Größenordnungen und Transparenz der Grenzen
Jede öffentliche Position muss mit einer sorgfältigen Begründung vertreten werden. Diese enthält überprüfbare Größenordnungen zur Schwere des Problems und zu den erwarteten Wirkungen der Maßnahmen. Jede Arbeit muss Ungewissheiten, unbekannte Umstände und verbleibende methodische Grenzen aufrichtig offenlegen.
IV. Vertragswert und Durchsetzbarkeit politischer Verpflichtungen
Öffentliche Zusagen und Versprechen politisch Verantwortlicher haben einen vertraglichen Rechtswert. Vorsätzliche Nichterfüllung oder eine Zusage auf Grundlage offenkundig irreführender Angaben begründen die Verantwortung ihres Urhebers.
V. Nationale Plattform für Beratung und technologische Unterstützung
Der Staat richtet eine offizielle digitale Plattform ein, die alle Analysen, Daten und Vorhaben zusammenführt. KI-Werkzeuge ordnen Beiträge, erstellen zusammenfassende Darstellungen und erleichtern offene Werkstätten, in denen Bürger technische Fragen untersuchen und Lösungen entwickeln.
VI. Verbot politischer Angriffe und Konflikttransformation
Politische und parteiliche persönliche Angriffe sind streng verboten. Jede Meinungsverschiedenheit muss zu einem sorgfältigen, dokumentierten Vergleich der jeweiligen Feststellungen und Lösungsvorschläge führen.
VII. Betrugsprävention, Leistungskontrolle und Sanktionen
Parteiliche Tätigkeiten oder Schritte zur Förderung der eigenen Karriere dürfen nicht unter technischen Bezeichnungen verborgen werden. Die Kontrolle stützt sich auf tatsächliche Arbeitsergebnisse, die auf der öffentlichen Plattform hinterlegt sind, und auf transparente Terminkalender. Verstöße können finanzielle Sanktionen und den Verlust der Wählbarkeit nach sich ziehen.
ARTIKEL116
VON DER POLITISCHEN PARTEI ZUM POLITISCHEN PROJEKT
Die Republik gründet ihre Existenz auf der „Kultur des Projekts“.
Sie gewährleistet die volle Entfaltung der schöpferischen Fähigkeiten jedes Menschen. Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, der Verschwendung menschlichen Potenzials entgegenzuwirken, indem er alle Formen von Intelligenz erkennt, einbezieht und wertschätzt. Der Vorrang von Intelligenz und schöpferischem Denken ist für jedes öffentliche Handeln verbindlich.
II. Vom Zweikammersystem zu unterstützenden Zweierteams
An die Stelle jedes Zweikammersystems tritt eine Versammlung von Zweierteams zur Unterstützung politischer Vorhaben. Jedes Team besteht aus einem Abgeordneten, der die demokratische Legitimation gewährleistet, und einem Sachverständigen, der die technische Umsetzbarkeit prüft. Sie gestalten und erleichtern die Ausarbeitung von Vorhaben und helfen jedem Bürger durch Zugang zu öffentlichen Daten und Mitteln des öffentlichen Dienstes.
III. Von der Partei zum Bürger und zum Gedächtnis der Ideen
Das politische Leben folgt einer Projektlogik. Jeder Vorschlag ist öffentlich und anonymisiert; der Eigenwert einer Idee wird unabhängig von der Identität ihres Urhebers bewertet. Nicht übernommene Ideen werden in der Datenbank des Gedächtnisses der Ideen (BDMI) bewahrt, um spätere Ideenentwicklungen anzuregen. Der Staat untersagt fruchtlose Gegnerschaft und schreibt bei unterschiedlichen Vorschlägen ein Verfahren automatischer Annäherung vor, um eine weiterführende gemeinsame Lösung zu gewinnen.
IV. Vom Dogma zur Idee und zu eigenständigen Entwicklungswegen
Entscheidungen beruhen auf einer Abstimmung über einzelne Bestandteile. So entstehen Gesetze durch die Zusammenführung bestätigter Lösungen. Jedes Vorhaben, das eine kritische Unterstützungsschwelle erreicht, wird in die endgültige Reform aufgenommen. Ein Recht auf eigenständige Weiterentwicklung schützt neuartige Vorhaben, die sich nicht mit anderen Vorschlägen verbinden lassen, und ermöglicht ihre Erprobung unter sorgfältiger Bewertung.
V. Über dynamisches Management und Rekursion
Jedes Vorhaben ist ein veränderlicher Bestandteil einer fortlaufend entwickelten Gesetzgebung. Wiederholte Auswertung soll Erkenntnisse sichern, überholte Bestandteile beseitigen und die Gesamtdarstellung laufend aktualisieren. Jedes Vorhaben durchläuft den gesamten Zyklus von Ideenfindung, Umsetzung und Bewertung bis zu einer möglichen Zerlegung und Neugestaltung. Jede Umsetzung trägt zur kontinuierlichen Verbesserung des Gesamtsystems bei.
ARTIKEL143
DIE PFLICHT ZUR VORAUSSCHAU
Der Staat ist von Natur aus ein präventiver Akteur.
Der Staat ist fortlaufend verpflichtet, Störungen vorauszusehen, strukturelle Schwachstellen der Gesellschaft zu erkennen und frühzeitig zu handeln, damit soziale, ökologische, gesundheitliche, psychische und wirtschaftliche Schäden gar nicht erst entstehen.
Eine ohne hinreichenden Grund unzureichende Vorsorge begründet die Verantwortung der öffentlichen Gewalt.
ARTIKEL172
BEDIENSTETE DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES ALS INTELLIGENZ DES STAATES
Kein Agent kann auf den Zustand eines mechanischen Vollstreckers einer blinden Bürokratie reduziert werden. Beamte bilden das intellektuelle und Entscheidungskapital der Nation. Der Staat hat die grundlegende Pflicht, sein Urteilsvermögen, seine Analysefähigkeiten und seine vorausschauende Vision für die Gestaltung und Bewertung öffentlicher Politik einzusetzen.
I. Emanzipation von der materiellen Routine
Der Staat entwickelt seine Arbeitsmethoden fortlaufend weiter und nutzt Technologien, die wiederkehrende oder entfremdende Tätigkeiten übernehmen, um Beschäftigte des öffentlichen Dienstes davon zu entlasten. Die so gewonnenen Zeit- und Sachmittel werden vollständig für fundierteres öffentliches Denken, Fachwissen aus der Praxis und die Lösung komplexer Probleme eingesetzt.
II. Dynamische Zuordnung von Talenten und Beiträgen
Die Verwaltung richtet ein Personalwesen ein, das Fähigkeiten, besondere Kompetenzen und die Fähigkeit zur kritischen Distanz ihrer Beschäftigten fortlaufend erfasst. Jeder Beschäftigte kann ungeachtet seiner Besoldungsgruppe oder Dienststelle zu strategischen Überlegungen auf nationaler oder örtlicher Ebene beitragen, soweit sie zu seiner Erfahrung oder seinem Denkgebiet gehören.
III. Der denkende Staat und sein technischer Verwaltungsapparat
Der Staat ist eine denkende Einrichtung im Dienst der Nation und vom technischen Verwaltungsapparat zu unterscheiden, der ihn unterstützt. Arbeitsorganisation und Weiterbildung wirken der Gewöhnung an bloße Routine entgegen und fördern bei den Beschäftigten kritische Distanz, eigenständiges Urteil und ein ausgeprägtes Bewusstsein für öffentliche Verantwortung.
EBENE 3: MECHANISMEN
Betriebliche und gesetzgeberische Prozesse
ARTIKEL144
POLITISCHE NEUTRALITÄT
Keine Gruppe kann oder behindern eine Maßnahme allein aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit oder ihrer doktrinären Haltung ablehnen.
Das Handeln gewählter Vertreter und die Tätigkeit politischer Organisationen sind ausschließlich dem Dienst an der Bevölkerung oder einem tatsächlichen Nutzen für die eigenen Wähler verpflichtet.
I. Vorrang der öffentlichen Leistung
Jede öffentliche Maßnahme und jeder Gesetzentwurf sind streng nach ihrer praktischen Wirkung zu beurteilen. Eine Maßnahme, deren Nutzen für alle nach wissenschaftlichen oder tatsächlichen Erkenntnissen jede rein weltanschauliche Alternative übertrifft, ist rechtlich geboten. Ein Widerspruch, der allein mit der Parteizugehörigkeit ihres Urhebers begründet wird, ist unwirksam.
II. Begründete Ablehnung und Rückverfolgbarkeit
Jede Gegenstimme und jede Ablehnung eines Änderungsantrags bedürfen einer förmlichen Begründung. Entweder ist ein Schaden für das Allgemeininteresse nachzuweisen, oder es ist anhand von Tatsachen darzulegen, dass die Lebensbedingungen der Wähler der betreffenden Partei unmittelbar beeinträchtigt würden.
III. Transparenz und Integration von Handlungen
Jede politische Position und ihre Begründung werden automatisch in die offiziellen Mitteilungen der Partei an ihre Mitglieder aufgenommen. Eine Ablehnung ohne einen der beiden genannten Gründe ist unwirksam und stellt eine Verletzung der Pflichten aus dem öffentlichen Mandat dar.
ARTIKEL173
DAS PRIVILEG ÖFFENTLICHER OBSOLESZENZ
Der Staat, seine Gerichtsbarkeiten und alle Dienste, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen, haben kein Privileg, das sie dazu ermächtigt, veraltete Betriebsmethoden beizubehalten. Sie unterliegen einer ständigen Aktualisierungspflicht und müssen ihre Organisationskapazitäten an den höchsten Effizienzstandards der Privatwirtschaft ausrichten.
I. Verpflichtung zur kontinuierlichen Aktualisierung der Ressourcen
Diese allgemeine Pflicht verlangt, dass die leistungsfähigsten Mittel zur Abstimmung, geeignete Arbeitsstrukturen und sachliche Ausstattung fortlaufend eingesetzt werden.
II. Logistikoptimierung und Wahrung des menschlichen Urteilsvermögens
Logistische Abläufe und vorbereitende Arbeiten sind systematisch zu verbessern, um ungerechtfertigte Verzögerungen zu beseitigen. Gleichzeitig muss die Zeit für menschliches Urteil und den persönlichen Umgang mit Bürgern vollständig vor rein mengenorientierten Leistungsvorgaben geschützt bleiben.
ARTIKEL161
PSEUDODEMOKRATIE
Jeder Mechanismus zur Meinungsäußerung, Beratung, Volksinitiativen, Petitionen oder Bürgerbeiträge, die durch die Verfassung garantiert sind, müssen aufrichtig, wirksam und materiell zugänglich sein.
Bei der Beurteilung jedes Beitrags von Bürgern ist vor allem nach seiner tatsächlichen Relevanz, seinem praktischen Nutzen und seinem grundlegenden Beitrag zum Allgemeininteresse zu fragen.
I. Vorrang der Relevanz vor der Form
Weder formale Kriterien noch vorgegebene Bewertungsraster oder starre Methoden dürfen dazu dienen, den Eigenwert einer neuen Idee oder einer praktisch nutzbaren Lösung zu verdecken.
II. Unwirksamkeit einschränkender Regelungen und Bekämpfung von Scheinlösungen
Jede gesetzliche, untergesetzliche, behördliche oder technische Regelung ist unwirksam, wenn sie bezweckt oder unmittelbar oder mittelbar bewirkt, dass Bürgerbeteiligung verfälscht, unangemessen eingeschränkt oder praktisch wirkungslos wird. Alle öffentlichen Gewalten sind verfassungsrechtlich verpflichtet, jede unmittelbare oder mittelbare Form von Scheindemokratie und vorgetäuschter Beteiligung zu bekämpfen.
III. Verzeichnis verbotener Kunstgriffe und Praktiken
Der im ersten Absatz genannte allgemeine Grundsatz wirksamer Beteiligung und des Vorrangs der Relevanz wird durch die folgende Aufzählung nicht eingeschränkt. Insbesondere stellen folgende Praktiken schwerwiegende Verstöße gegen die Aufrichtigkeit demokratischer Verfahren dar:
A. Unterschriftenschwellen, geografische Verteilungsvorgaben, Fristen oder Verfahrensförmlichkeiten so miteinander zu verbinden, dass ein Bürgeranliegen übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich wird.
B. Einen Vorschlag, der einen grundlegenden Beitrag enthält, durch eine starre oder dogmatische Bewertung von vornherein zurückzuweisen, nur weil er vorgegebene Kriterien eines Verwaltungsrasters nicht erfüllt.
C. Den Zugang zu Beteiligungsmöglichkeiten von einschränkenden Verwaltungs-, Steuer- oder Bankkennungen abhängig zu machen und dadurch Menschen, die hier wohnen oder nützliches Wissen weitergeben wollen, einen einfachen und allgemeinen Zugang zu verwehren.
D. Öffentliche Anhörungen ohne verbindliche Pflicht zu einer begründeten öffentlichen Rückmeldung, unabhängiger Bewertung und Aufnahme ihrer Ergebnisse auf die Tagesordnung der beschlussfassenden Gremien durchzuführen.
E. Durch erdrückend kurze Zeitfenster, Ankündigungen während der Ferien oder offensichtlich unangemessene Fristen die Mobilisierung, sachliche Prüfung und offene Gegenrede zu verhindern.
F. Rohdaten, Folgenabschätzungen und Alternativszenarien, die für ein informiertes Urteil nötig sind, zurückzuhalten, ungleich zugänglich zu machen oder nur bruchstückhaft weiterzugeben.
G. Fragebögen so eng, binär oder suggestiv anzulegen, dass das Problem nicht neu gestellt, der Untersuchungsrahmen nicht erweitert und keine von den Behörden zuvor nicht vorgesehenen Lösungen vorgeschlagen werden können.
H. Algorithmen, Sortierverfahren oder Werkzeuge zur automatischen Zusammenfassung undurchsichtig und einer öffentlichen Prüfung unzugänglich zu halten, wodurch abweichende Ansichten willkürlich ausgeschlossen werden können.
I. Beratende Kommissionen, parallele Ausschüsse oder durch Kooptation gebildete Gremien ohne echte Entscheidungsbefugnis zu vermehren, um die Energie der Bürger zu zersplittern oder aufzubrauchen.
J. Einen für das Allgemeininteresse nützlichen praktischen Vorschlag allein wegen interner Verwaltungsgrenzen, Zuständigkeitsverteilungen oder bereits bestehender Vorschriften aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen.
IV. Pflicht zur inhaltlichen Untersuchung und normativen Anpassung
Die Verwaltung muss den nutzbaren Gehalt jedes Bürgerbeitrags erkennen und herausarbeiten. Kein Beitrag darf wegen eines Formfehlers oder fehlender Zuständigkeit der angerufenen Dienststelle verworfen werden. Die empfangende Stelle nimmt selbst die sachliche Einordnung vor, prüft die Idee nach ihrem tatsächlichen Beitrag und leitet sie zügig an die zuständige Stelle weiter. Steht einer Initiative mit einer geeigneten Lösung eine bestehende Vorschrift entgegen, muss die öffentliche Gewalt vorrangig prüfen, ob diese Vorschrift angepasst, eine Ausnahme versuchsweise zugelassen oder die Vorschrift aufgehoben werden kann, damit die Lösung umgesetzt werden kann.
V. Gerichtliche Sanktionen und Überprüfung unwirksamer Regelungen
Jeder Bürger und jede Bürgergruppe kann ein Verfassungs- oder Verwaltungsgericht anrufen, damit eine Regelung, Anhörung, missbräuchliche Ablehnung oder ein Text, der gegen diesen Artikel verstößt, festgestellt und aufgehoben wird. Ein gesetzliches Beteiligungsverfahren, das wegen starrer Zugangsvoraussetzungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinerlei praktische Wirkung erzielt, verliert seine einschränkenden Bedingungen automatisch und muss vom Gesetzgeber hinsichtlich seiner Schwellenwerte dringend überprüft werden.
ARTIKEL171
DIE NACHVOLLZIEHBARKEIT POLITISCHER ENTSCHEIDUNGEN
Jede Verpflichtung, feierliche Erklärung, Abstimmung, Unterschrift eines Verwaltungsakts oder öffentliche Stellungnahme eines Wahlfachinhabers Mandat oder eine exekutive Funktion unterliegen der sofortigen Zahlung an das National Registry of Political Traceability.
Dieses Register bildet ein unveränderliches, geordnetes Archiv, das ohne zeitliche oder technische Beschränkung zugänglich ist.
I. Authentifizierung und Verarbeitung audiovisueller Archive
Der Staat gewährleistet ein vollständiges institutionelles Gedächtnis. Hierzu werden gegenwärtige und ältere audiovisuelle Aufzeichnungen anhand öffentlicher Verfahren originalgetreu rekonstruiert und transkribiert, gegebenenfalls mithilfe zertifizierter automatischer Lippenleseverfahren. Jedes bearbeitete Dokument erhält eine überprüfte Zeitangabe und eine Kennzeichnung, wie sicher seine tatsächliche Grundlage ist. Sein Zusammenhang darf dabei nicht verfälscht werden.
II. Verfahren zur Untersuchung von Fehlentscheidungen
Bei einem nachweislichen Scheitern öffentlicher Politik, einer systemischen Krise oder einem schweren Schaden für viele Menschen wird von Rechts wegen eine unabhängige Kommission zur Untersuchung institutioneller Fehlentwicklungen eingeschaltet. Wie bei technischen Unfalluntersuchungen erstellt sie aus Erklärungen, Entscheidungen, früheren Warnungen und aufgezeichneten Transkriptionen eine Ursachenanalyse, um Fehleinschätzungen, äußere Umstände und vorsätzliche Verstöße gegen folgerichtiges Handeln zu unterscheiden.
III. Exekutivkohärenz und Neubewertung des Mandats
Weichen die ursprünglichen Zusagen, spätere öffentliche Erklärungen und tatsächliche Amtshandlungen einer verantwortlichen Person offenkundig und ohne Rechtfertigung voneinander ab, begründet dies ihre politische Verantwortlichkeit gegenüber der zuständigen Kontrollstelle. Die betroffene Person hat das Recht, begründet darzulegen, welche geänderten Umstände ihre Entscheidung bestimmt haben. Andernfalls werden automatisch die Stellen angerufen, die über Abberufung oder Verlust der Wählbarkeit befinden.
IV. Kognitive Zugänglichkeit und Klarheit von Erklärungen
Politische Mitteilungen mit der Wirkung einer Weisung oder eines Gesetzgebungsvorschlags müssen messbare Anforderungen an Verständlichkeit und logische Folgerichtigkeit erfüllen. Werden durch den Abgleich früherer Erklärungen Absichten festgestellt, die den öffentlichen Aussagen widersprechen und verborgen wurden, liegt darin ein unmittelbarer Verstoß gegen den republikanischen Eid zu redlicher Beratung.
ARTIKEL162
DAS RECHT AUSLÄNDISCHER PERSONEN AUF MEINUNGSÄUSSERUNG UND MITWIRKUNG
Jeder Mensch, ohne Unterschied der Nationalität, des geografischen Standorts oder des rechtlichen Status, hat freien, direkten und uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen Archivierungsräumen für Ideen, Analysen, praktisches Wissen und konstruktive Kritik der Nation.
Diese geistigen und wissensbezogenen Beiträge sollen die gemeinsame Meinungsbildung bereichern, öffentliche Entscheidungen über ihre Auswirkungen jenseits der eigenen Grenzen informieren und einen offenen Bestand gemeinsam zugänglicher Informationen schaffen. Das Recht, bei Beschlüssen abzustimmen, bleibt dabei ausschließlich den nationalen Wahlberechtigten vorbehalten.
ARTIKEL139
DIE INTEGRITÄT ÖFFENTLICHER INDIKATOREN
Öffentliche Indikatoren sind der Garant demokratischer Transparenz.
Jede öffentliche Politik, Bewertung oder Entscheidung muss sich auf Indikatoren stützen, die die zugrunde liegenden Verhältnisse in ihrer Komplexität und ihren besonderen Unterschieden wirklichkeitsgetreu sichtbar machen.
I. Verpflichtung von intrinsischer Relevanz
Teilweise, vereinfachende oder rein auf Selbstauskünften beruhende Indikatoren, die die Wahrnehmung der Sachlage verfälschen, sind streng verboten.
II. Integrität und Kampf gegen Datenmanipulation
Entwicklung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Indikatoren sind vor Manipulation, methodischer Instrumentalisierung und dem Verschweigen maßgeblicher Variablen zu schützen. Jeder Bürger muss die Methoden, Ausgangsdaten und Grenzen der Interpretation vollständig prüfen können.
III. Gültigkeitsprüfung und Überprüfung von Metriken
Ein öffentlicher Indikator, der sich als untauglich erweist, durch Schwellenwerte verzerrt wird oder die tatsächlichen Wirkungen vor Ort nicht abbildet, muss unverzüglich unter Einbeziehung unterschiedlicher Standpunkte überprüft oder begründet außer Gebrauch genommen werden.
IV. Sanktion für Informationsänderung
Die vorsätzliche Verwendung verfälschter Daten oder von Kennzahlen, die einen Missstand verschleiern sollen, verletzt unmittelbar die Redlichkeit öffentlichen Handelns und begründet die Verantwortung der Urheber.
ARTIKEL112
BÜRGERBETEILIGUNG UND ÖFFENTLICHES HANDELN
Moralische, methodische, technologische und ergonomische Reformen sind die Grundlage für die Verbesserung Staatlicher und demokratischer Respekt.
Der Staat muss eine wirksame, unmittelbare und allgemeine Beteiligung der Bürger an der Erkennung, Erfassung und Lösung nationaler und örtlicher Fragen sowie an der Bearbeitung von Angelegenheiten des Allgemeininteresses einrichten und gewährleisten.
I. Offene Innovation und verteilte Intelligenz
Die Ausübung staatlicher Macht wird zu einem offenen Prozess der Ideenentwicklung: Der Staat gibt sein Monopol auf Lösungen auf und führt Fähigkeiten zusammen. Er bündelt Wissen aus der inländischen und internationalen Zivilgesellschaft und macht verteiltes Wissen zu einer praktisch wirksamen politischen Kraft.
II. Territoriale Vernetzung und demokratischer Ausbau
Um dem dauerhaften Mangel an konstruktiver Aussprache auf allen Ebenen des öffentlichen und privaten Zusammenlebens abzuhelfen, baut der Staat die partizipative Demokratie möglichst weit aus und vertieft sie. Dafür nutzt er vielfältige örtliche und regionale Einrichtungen, über die Informationen und Probleme ungehindert bis zur nationalen Ebene gelangen. Unmittelbare Beratungen auf nationaler Ebene bleiben möglich. Nach dem Vorbild von Initiativ- und Referendumsverfahren wird jede Gebietsebene zu einem Ort gemeinsamer Entscheidungen, dessen Ergebnisse in die Gesamtstruktur einfließen.
III. Die Rolle des Metaregulators und die Neutralität von Synthesen
Der Staat übernimmt dabei die Rolle eines übergeordneten Regelsetzers: Er gibt keine technischen Lösungen vor, sondern Regeln für Analyse, Forschung und politische Ethik. Er vermittelt in Debatten, um Denkfehlern vorzubeugen, und gewährleistet nach jeder Beratung eine neutrale, sachliche Zusammenfassung. Nach ihrer Bestätigung durch politische Gremien muss diese die Erfordernisse und notwendigen Abwägungen für die kurze, mittlere und lange Frist ausdrücklich darlegen.
IV. Die nationale Plattform und kollektive Maßnahmen
Der Staat richtet eine offene nationale Plattform ein, auf der jeder Bürger Probleme einreichen und innerhalb einer strukturierten Datenbank einordnen kann. Die Datenbank erhält Beiträge von allen Ebenen. Bei Fragen, deren Dringlichkeit bestätigt wurde, muss der Staat ein Verfahren für gemeinsames Handeln einleiten.
V. Kontinuierliche Verbesserung und internationale Offenheit
Der Staat muss seine Beratungsformen fortlaufend erneuern. Der Wandel in moralischer, methodischer, technischer und ergonomischer Hinsicht dient der ständigen Verbesserung von Zielerreichung, Ressourceneinsatz und tatsächlicher Wirkung. Dank automatischer Übersetzung steht die Beratung auch Menschen mit Wohnsitz im Ausland offen; der Staat muss ergänzende Analysen aus internationalen Netzwerken heranziehen.
VI. Bürgerführung und Grad der Beteiligung
Der Staat fördert und belebt diesen Prozess aktiv. Er muss über mehrere Kanäle informieren und Medien sowie gesellschaftliche Vermittler einbeziehen, um Fragen verständlich zu erklären und Beteiligung anzuregen. Die bloße Veröffentlichung von Informationen im Internet darf nicht als tatsächliche Beratung gelten.
Dieses Verfahren gewährleistet vier Ebenen der Beteiligung.
Die analytische Beteiligung umfasst Beiträge zur laufenden Erfassung von Problemen, zur Beschreibung ihrer Ursachen und zur Bewertung nationaler und örtlicher Bedürfnisse innerhalb des territorialen Netzes.
Die schöpferische Beteiligung besteht in der Ausarbeitung neuer Lösungen in öffentlichen Debatten, die nach den staatlichen Regeln der Analyse strukturiert werden.
Die Beteiligung an der Umsetzung umfasst die Mitwirkung der Bürger an der Planung und geistigen Ausarbeitung der beschlossenen Lösungen.
Die praktische Beteiligung regelt den körperlichen und konkreten Beitrag zur Ausführung der festgelegten Vorhaben.
VII. Die organischen Bestimmungen
Ein Ausführungsgesetz legt die Einzelheiten der Anwendung, die Verfahren zur Strukturierung der Daten und die Kriterien fest, bei deren Vorliegen das Verfahren eingeleitet wird.
ARTIKEL6 DER ÄUSSEREN DEMOKRATIE
Bürgerbeteiligungsverfahren werden bis hinein in internationale Verhandlungen und Verpflichtungen gewährleistet.
I. Kontinuität der Volkssouveränität
Der Übergang von der nationalen auf die internationale Ebene darf das Recht der Bürger, Entscheidungen zu kennen, zu verstehen und an ihnen mitzuwirken, nicht aussetzen.
II. Transparenz der Verhandlungen
Soweit legitime Vertraulichkeit es zulässt, legen die öffentlichen Stellen Ziele, Optionen, Auswirkungen und die verhandelten Verpflichtungen offen.
III. Konsultation vor der Verpflichtung
Vor bedeutenden internationalen Verpflichtungen werden geeignete Konsultations- und Beratungsverfahren organisiert; anschließend wird öffentlich erläutert, wie die Beiträge der Bürger berücksichtigt wurden.
ARTIKEL131
VON DER GESETZGEBUNGSLEHRE ZUR WIRKSAMKEIT VON RECHTSNORMEN
Die Schaffung des Gesetzes stellt eine hochpräzise wissenschaftliche Disziplin im Dienste der Nation dar.
Die Lehre von der Gesetzgebung gilt als lebendige Wissenschaft, die sich ständig weiterentwickeln muss, damit das Recht wirksam ist, das Gemeinwohl gefördert wird und das Leben der Bürger einfach bleibt.
I. Qualität der Gesetzgebung und Maßstab der Anforderungen
Jeder Gesetzentwurf und jeder Gesetzesvorschlag muss sämtliche in der Verfassung, ihren Anlagen und Ausführungstexten festgelegten Qualitätskriterien für die Gesetzgebung streng und überprüfbar erfüllen. Die dieser Verfassung beigefügte Kriterienübersicht veranschaulicht das für ein Gesetz mindestens erforderliche Maß an Relevanz, Sorgfalt und systematischer Vollständigkeit. Sie zeigt nur einen Ausschnitt des Genauigkeitsniveaus, das die Wissenschaft der Gesetzgebung verlangt.
II. Aktualisierung des Verzeichnisses und der wissenschaftlichen Entwicklung
Der Staat sorgt dafür, dass der nationale Maßstab für Kenntnisse und Methoden der Gesetzgebung jährlich aktualisiert wird. Analysewerkzeuge, Techniken des Gesetzesentwurfs, Modelle der Wirksamkeitsbewertung und eingesetzte Technologien werden jedes Jahr überarbeitet und ergänzt, damit die besten wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse weltweit einfließen.
III. Vorrang der Prävention
Vorbeugung ist der erste Grundsatz jeder gesetzgeberischen Maßnahme. Mindestens die Hälfte der Bestimmungen eines Gesetzes muss der Vorbeugung gegen Risiken, Konflikte und Fehlentwicklungen gewidmet sein, bevor Korrekturen oder Sanktionen in Betracht kommen.
IV. Beitragende Bewertung und Dashboard
Jedes Gesetz wird nach seinem Beitrag zur Lösung vorrangiger Probleme des Landes bewertet. Es muss nachweisen, dass Lösungen ohne verbindliche Auflagen nicht ausreichen, und unmittelbar mit den Indikatoren der nationalen Leistungsübersicht verknüpft sein, damit seine tatsächlichen gesellschaftlichen Wirkungen laufend beobachtet werden können.
V. Effizienz und Gewährung von Ausführungskapazitäten
Ein Gesetz soll mit einem möglichst geringen Einsatz von Mitteln und einem Mindestmaß an Einschränkungen größtmögliche Wirksamkeit erzielen. Es darf Bürgern und den für seine Anwendung zuständigen Stellen keine Pflichten auferlegen, ohne ihnen zugleich alle Mittel, Fähigkeiten und ergänzenden Rechte zu gewähren, die sie zur Erfüllung dieser Pflichten benötigen.
VI. Allgemeine Grundsätze und Ablehnung der Fragmentierung
Gesetze sollen vorrangig vollständige, weitreichende allgemeine Grundsätze festlegen und die Aufspaltung in Sonderregeln für jede Gruppe oder Lage vermeiden. Eine Sonderregel darf nicht erlassen werden, wenn ihr Ziel durch einen umfassenderen allgemeinen Grundsatz erreicht werden kann. Die Exekutive legt nur die für die Anwendung unbedingt nötigen Einzelheiten durch fallbezogene Verordnungen oder technische Anordnungen fest.
VII. Vereinfachung und Reduzierung des Normvolumens
Jedes neue Gesetz verpflichtet dazu, ältere Gesetze zum selben Gegenstand neu zu fassen, zu vereinfachen oder aufzuheben. Für jede neue Einschränkung sind mindestens zwei bestehende einschränkende Vorschriften zu streichen. Ist die Änderung eines bestehenden Gesetzes einfacher als ein neues Gesetz, muss der Gesetzgeber die Änderung vorziehen. Jeder verabschiedete Text muss den Gesamtumfang der geltenden Gesetze netto verringern.
VIII. Mitwirkende Ausarbeitung und Prüfung auf negative Folgen
Bei der Ausarbeitung eines Gesetzes sind alle hilfreichen Mittel einzusetzen, insbesondere unmittelbare Bürgerbeteiligung, Ingenieurwissenschaften, Erfahrung aus der Praxis, KI-Werkzeuge und die systematische Untersuchung ausländischer Gesetze. Vor der Abstimmung muss ein Ausschuss aus Fachleuten für Umgehungsstrategien den Entwurf auf Lücken prüfen, damit diese behoben werden.
IX. Unmittelbare Richtwirkung und betriebliche Vollständigkeit
Jedes verkündete Gesetz ist mit seiner Veröffentlichung unmittelbar anwendbar. Das Fehlen einer Durchführungsverordnung oder einer anderen Ausführungsregel darf seinen Vollzug keinesfalls verhindern, verzögern oder aussetzen. Jeder Entwurf, der eine Pflicht begründet, muss die vollständige praktische Umsetzung bestimmen: genaue Messschwellen, technische Kontrollverfahren, vereidigte zuständige Personen, Art der Beweise, abgestufte Rechtsbehelfe und Höhe der Sanktionen.
X. Verteilte Antragsprotokolle
Verzögert die Zentralverwaltung die Veröffentlichung einer Ausführungsregel, dürfen Gebietskörperschaften, Berufsorganisationen und Träger öffentlicher Dienste auf einer öffentlichen digitalen Plattform ein vorläufiges Verfahren zur gesetzeskonformen Umsetzung hinterlegen. Dies ermöglicht die sofortige Anwendung vor Ort und fließt in die beschleunigte Ausarbeitung der endgültigen nationalen Regelung ein.
XI. Automatische Außerkraftsetzung und Leistungsüberwachung
Zeigen Messungen anhand der nationalen Leistungsübersicht, dass ein Gesetz nicht sämtliche Wirksamkeitskriterien erfüllt oder seine Ziele verfehlt, verliert es seine Geltung und entfaltet unverzüglich keine Wirkung mehr.
XII. Korpus an Innovationen und fortschrittlichen technischen Vorschlägen, über die man nachdenken sollte
A. Governance und strategische Ausrichtung
Messung des Beitrags zu nationalen Zielen. Stand im geltenden Recht: Kein zahlenmäßig bestimmtes Verhältnis. Praktische Tragweite: Verbindliche rechnerische Bewertung von Nutzen und Risiko mit der Anforderung eines positiven Nettoergebnisses von mehr als 98 Prozent sowie eines messbaren Beitrags des Gesetzes zu den lebenswichtigen Prioritäten der Nation.
B. Handlungsphilosophie und Ausführungsgarantien
Vorrang der Vorbeugung mit einem Mindestanteil von 50 Prozent. Stand im geltenden Recht: Keine Vorgabe für die Abfassung. Praktische Tragweite: Mindestens die Hälfte des Textes und seiner Bestimmungen muss Risiken und Konflikten vorbeugen, bevor korrigierende oder strafende Maßnahmen eingesetzt werden.
Recht auf Handlungsmöglichkeiten und ergänzende Freiheiten. Stand im geltenden Recht: Nicht gewährleistet. Praktische Tragweite: Handlungsfreiheit, ergänzende Rechte und der nötige Entscheidungsspielraum werden zugleich gewährt, damit die Verpflichteten ihre Aufgaben ohne strukturelle Hindernisse erfüllen können.
C. Operative Ausführung und Leitung
Unmittelbare Anwendbarkeit und Verbot einer Blockade durch Ausführungsverordnungen. Stand im geltenden Recht: Nicht vorhanden; ein Gesetz bleibt häufig ohne Ausführungsverordnung unanwendbar. Praktische Tragweite: Jedes verabschiedete Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung unmittelbar in Kraft. Das Fehlen einer ministeriellen Ausführungsverordnung darf weder die Ausübung von Rechten noch die Erfüllung von Pflichten behindern.
Vollständige Umsetzungskette aus Pflicht, Messung, Kontrolle und Sanktion. Stand im geltenden Recht: Auf Gesetz und mehrere Verordnungen verteilt. Praktische Tragweite: Das Gesetz enthält sämtliche Kennzahlen und Toleranzschwellen, zertifizierte Messgeräte, vereidigte Prüfer, digitale Beweise mit Zeitstempel, Fristen zur Behebung von Verstößen, einen Sanktionsrahmen und die dafür bestimmten Haushaltsmittel.
Dezentrale Anwendungsverfahren und öffentliche Registrierungsplattform. Stand im geltenden Recht: Wegen des Monopols der Zentralregierung nicht vorhanden. Praktische Tragweite: Erlässt der Staat innerhalb einer bestimmten Frist keine Ausführungsregel, dürfen Gebietskörperschaften, Berufsbereiche oder örtliche Einrichtungen ein vorläufiges Verfahren auf einer öffentlichen digitalen Plattform eintragen. Dies ermöglicht die sofortige Anwendung und liefert Material für die endgültige nationale Verordnung.
D. Resilienz und Design-Engineering
Vorherige Prüfung auf Schwachstellen und Red Teaming. Stand im geltenden Recht: Im Vorfeld nicht formalisiert. Praktische Tragweite: Vor der Abstimmung wird jeder Gesetzentwurf einem Ausschuss von Fachleuten für Betrug und Umgehungsstrategien vorgelegt, um Lücken aufzudecken und zu schließen.
Gemeinsame Ausarbeitung mithilfe mehrerer Akteure und technischer Werkzeuge. Stand im geltenden Recht: Teilweise vorhanden durch herkömmliche Anhörungen ohne Modellierung. Praktische Tragweite: Eine partizipative Methode verbindet Bürger, Systemtechnik und die Simulation von Wechselwirkungen durch künstliche Intelligenz.
Einheitlicher Grundsatz statt zahlreicher Sonderregeln. Stand im geltenden Recht: Nicht verwirklicht; Gesetze für einzelne Gruppen und Bereiche vermehren sich. Praktische Tragweite: Sondergesetze für Personengruppen oder Gegenstandskategorien sind verboten, wenn ein umfassenderer allgemeiner Grundsatz formuliert werden kann. Der Gesetzgeber muss den übergeordneten Grundsatz so vollständig ausarbeiten, dass er alle Einzelfälle erfasst. Nur technische Einzelheiten der Ausführung werden fallbezogenen Verordnungen überlassen.
E. Dynamische Vereinfachung und performative Überwachung
Nettoverringerung des gesamten Normenbestands. Stand im geltenden Recht: Unverbindliches Ziel. Praktische Tragweite: Jede gesetzgeberische Maßnahme muss die Gesamtzahl der Wörter und Artikel im betroffenen Rechtsbereich nachweisbar verringern.
Automatisches Außerkrafttreten anhand der nationalen Leistungsübersicht. Stand im geltenden Recht: Nicht vorhanden. Praktische Tragweite: Ein Gesetz tritt von Rechts wegen unverzüglich außer Kraft, wenn die Indikatoren der nationalen Leistungsübersicht sein Scheitern oder seine Unwirksamkeit belegen.
Jährliche verfassungsrechtliche Aktualisierung der Gesetzgebungslehre. Stand im geltenden Recht: Ein Verwaltungsleitfaden, der nur in größeren Abständen überarbeitet wird. Praktische Tragweite: Die Gesetzgebungslehre wird als lebendige verfassungsrechtliche Wissenschaft anerkannt; Kenntnisse und Methoden des Staates sind jährlich zu aktualisieren.
XIII. Offizielles Staatskorpus aus dem Guide to Legistics and Positive Law
A. Umfang und Möglichkeiten des Standards
Notwendigkeit verbindlicher Regeln und Einsatz von Soft Law. Status: Ausdrücklich geregelt. Rechtsgrundlage: Organisches Gesetz Nr. 2009-403 vom 15. April 2009, Artikel 8. Praktische Tragweite: Vor verbindlichen Rechtsregeln ist nachzuweisen, dass unverbindliche Instrumente wie Chartas, Empfehlungen, Marktregulierung oder Soft Law offenkundig nicht ausreichen.
B. Architektur und Rechtssicherheit
Abstufung der Rechtsnormen und Beachtung der vorbehaltenen Zuständigkeitsbereiche. Status: Ausdrücklich geregelt. Rechtsgrundlage: Artikel 34 und 37 der Verfassung. Praktische Tragweite: Die Normenhierarchie ist zu wahren, von den dem Gesetz vorbehaltenen Grundsätzen bis zu den Einzelheiten der Ausführung, die der Verordnungsgewalt übertragen sind.
Volle Ausübung der Gesetzgebungskompetenz und Verbot unzureichender Regelung. Status: Mittelbar geregelt. Rechtsgrundlage: Aus Artikel 34 der Verfassung abgeleitete Rechtsprechung des Verfassungsrates. Praktische Tragweite: Der Gesetzgeber darf keine unbestimmten Formulierungen verwenden und die Festlegung grundlegender Garantien der Bürger nicht der Verwaltung überlassen.
Verbindlicher Normgehalt statt bloßer Erklärungen im Gesetz. Status: Mittelbar geregelt. Rechtsgrundlage: Artikel 6 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte und Verfassungsrechtsprechung von 2004 zum Gesetz über die Ausrichtung des Schulwesens. Praktische Tragweite: Absichtserklärungen, politische Wünsche und Bekundungen ohne verbindliche Rechtswirkung werden systematisch ausgeschlossen.
Gesicherte Übergänge, Rückwirkungsverbot und rechtzeitige Vorankündigung. Status: Mittelbar geregelt. Rechtsgrundlage: Allgemeine Rechtsgrundsätze und das Urteil KPMG des Staatsrates von 2006. Praktische Tragweite: Zeitpunkte des Inkrafttretens werden streng geregelt, rückwirkende Anwendung wird ausgeschlossen und Übergangsregelungen schützen das berechtigte Vertrauen der Betroffenen.
C. Leistung, Methode und Vereinfachung
Ausgleich neuer Vorschriften nach der Zwei-für-eins-Regel. Status: Ausdrücklich geregelt. Rechtsgrundlage: Rundschreiben des Premierministers vom 26. Juli 2017. Praktische Tragweite: Für jede neue Auflage durch untergesetzliche Vorschriften, die Zivilgesellschaft oder Gebietskörperschaften trifft, müssen mindestens zwei bestehende Vorschriften aufgehoben oder erleichtert werden.
Wirkungsindikatoren und Kontrolle der Durchführung. Status: Ausdrücklich geregelt. Rechtsgrundlage: Rundschreiben vom 5. Juni 2019 sowie LOLF und LOLFSS. Praktische Tragweite: Schon bei der Ausarbeitung eines Textes sind mindestens fünf verständliche und messbare Indikatoren vorzusehen, um zu prüfen, ob die angestrebten Ergebnisse vor Ort erreicht werden.
Untersuchung ausländischer Erfahrungen und Rechtsvergleichung. Status: Ausdrücklich geregelt. Rechtsgrundlage: Organisches Gesetz Nr. 2009-403 vom 15. April 2009, Artikel 8. Praktische Tragweite: Ausländische Gesetze und die rechtliche Entwicklung werden systematisch untersucht, damit untaugliche Regelungen nicht neu erfunden werden.
Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen beruflicher Tätigkeiten. Status: Ausdrücklich geregelt. Rechtsgrundlage: Europäische Richtlinie 2005/36/EG und Rundschreiben vom 24. April 2023. Praktische Tragweite: Eine vorherige förmliche Prüfung stellt sicher, dass Vorschriften oder Zugangsvoraussetzungen für einen Beruf keine unverhältnismäßigen Hindernisse schaffen.
ARTIKEL133
DIE PFLICHT ZU INTELLIGENTER KONTROLLE
Von den Behörden wird verlangt, dass sie bei der Gestaltung, dem Einsatz und der Überprüfung ihrer Präventions-, Kontroll- und organisatorischen Überwachungssysteme intelligent, effizient und anpassungsfähig sind.
Ergibt die Untersuchung, dass ein Verwaltungsverfahren, eine behördliche Schwelle oder eine Verfahrenspflicht aufgrund ihrer Gestaltung Betrug, vorgetäuschte Tätigkeit, bürokratische Überlastung oder Zweckentfremdung begünstigt, muss die öffentliche Gewalt ihre sofortige Neugestaltung oder Abschaffung anordnen.
I. Kontrolle von Anreizen und kriminogenen Strukturen
Die Kontrollfunktion umfasst auch die kritische Prüfung der Organisationsregeln öffentlicher und privater Einrichtungen. Kontrolle soll unredliches Verhalten nicht nur ahnden. Sie erkennt und beseitigt Fehlanreize, Machtungleichgewichte und unnötige formale Komplexität, die unmoralisches Handeln, die Vereinnahmung durch Sonderinteressen oder schlechtere Leistungen begünstigen.
II. Die funktionale Dualität der Kontrolle
Bei der Ausübung der Kontrollfunktion wird streng nach ihrem Gegenstand unterschieden:
1° Bei vorsätzlichem Verhalten ist Kontrolle ein anpassungsfähiges Mittel, um Strategien der Verschleierung, des Betrugs und des Amtsmissbrauchs aufzudecken und zu durchbrechen;
2° Bei Tätigkeiten mit hohem Risiko oder großer systemischer Komplexität erfolgt die Kontrolle als technische Begleitung. Sie dient der Vereinfachung der Strukturen, dem Umgang mit Schwachstellen, mehrfachen Sicherheitsvorkehrungen und der wissenschaftlichen Bestimmung von Fehlertoleranzen. Fehler, die aus Mängeln des organisatorischen Rahmens folgen, dürfen nicht automatisch den handelnden Personen als schuldhaft vorgeworfen werden.
V. Befugnisse des obersten Gremiums zur Ursachenanalyse und Diagnose
Es wird ein Oberstes Gremium für Ursachenanalyse und Diagnose als unabhängiges Verfassungsorgan mit eigenem Haushalt und umfassenden Untersuchungsbefugnissen eingerichtet. Es untersucht Unfälle und Schäden, groß angelegten Betrug, Fehlfunktionen der Verwaltung und Sicherheitsbrüche wissenschaftlich, bestimmt ihre sachlichen, rechtlichen und organisatorischen Ursachen und erlässt für die betroffenen Verwaltungen und Gesetzgeber verbindliche Anordnungen zur Überprüfung ihrer Grundsätze und zur Vereinfachung ihrer Strukturen.
VI. Das Offene Labor und die Integration von Bürgerbeiträgen
Das Oberste Gremium für Ursachenanalyse umfasst ein Offenes Labor für politische Intelligenz. Es darf Warnungen, Studien, Hinweise auf unsinnige Verwaltungspraxis und Verbesserungsvorschläge von Bürgern, Lehrenden und Forschenden, Studierenden sowie Fachleuten aus der Praxis entgegennehmen, prüfen und nutzbar machen. Der Staat muss Erkenntnisse aus der Gesellschaft dauerhaft in die Verbesserung seiner Organisationsregeln einbeziehen.
VII. Verantwortung und Ethik der Kontrollpersonen
Beschäftigte mit Kontrollbefugnissen unterliegen strengen Anforderungen an Qualifikation, Unparteilichkeit, Nachvollziehbarkeit und Berufsethik. Ihre Vergütung und Anreize dürfen weder von der Anzahl verhängter Sanktionen noch vom Umfang eingeleiteter Verfahren abhängen. Kontrollbefugnisse sind sorgfältig zu begrenzen, damit Missbrauch, Willkür und Überschreitungen der Amtsgewalt ausgeschlossen sind.
ARTIKEL134
DIE ANGEMESSENHEIT VON ZIELEN UND MITTELN
Öffentliches Handeln ist Ausdruck eines Gesamtprojekts, das auf die höhere Relevanz seiner Ziele ausgerichtet ist.
Sie wird danach beurteilt, wie durchdacht ihr Ansatz ist: strategische Weitsicht, praktische Beweglichkeit und der Ausgleich zwischen den Beteiligten sind wichtiger als die technische Raffinesse der Werkzeuge oder der Umfang eingesetzter Mittel. Technische, administrative und finanzielle Veränderungen dürfen erst begonnen werden, wenn die angestrebten Wirkungen und messbaren Ergebnisse für das gesamte System zum Nutzen der Nation ausdrücklich festgelegt wurden.
I. Vorrang des Designs der Exzellenz und der Ökonomie der Mittel
Die angemessene Verteilung öffentlicher Gelder, administrativer Fähigkeiten und rechtlicher Einschränkungen ergibt sich aus einer sorgfältigen Gestaltung. Öffentliches Handeln setzt auf durchdachte Konzepte, solide Planung, verständliche Abläufe und frühzeitige Vorbeugung. Dies hat Vorrang vor immer mehr Infrastruktur, einer Anhäufung von Vorschriften, dem bloßen Einsatz aufreibender Zwangsmittel oder dem einfachen Austausch technischer Träger.
II. Prinzip der reflexiven und bidirektionalen Steuerung
Die Durchführung öffentlicher Maßnahmen wird von der praktischen Ebene bis zur Leitung und umgekehrt auf Angemessenheit geprüft. Auf jeder Ebene wird erprobt, ob der gewählte Ansatz durchdacht ist. Zeigen sich bei der Anwendung Nachlässigkeit, mangelnde Benutzerfreundlichkeit oder unnötige Komplexität, gilt die ursprüngliche Gestaltung als vermutlich untauglich. Die Leitung muss den Text oder das Vorhaben dann überprüfen.
III. Gewährleistung der Angemessenheit und Sanktionierung von Lücken
Ein öffentliches Verfahren gilt als mangelhaft gestaltet und verliert seine Rechtswirkung oder seine finanzielle Grundlage, wenn es:
1° ein eingesetztes Mittel, eine Technik oder ein Werkzeug zum Selbstzweck erhebt;
2° Abläufe und Verfahrensaufwand vorsieht, die zur Einfachheit des zu lösenden Problems außer Verhältnis stehen;
3° grundlegende Ursachen verkennt, Entwicklungen nicht voraussieht oder vermeidbaren Fehlfunktionen nicht vorbeugt und damit einen unzureichend durchdachten Ansatz erkennen lässt;
4° die Ursachen eines Ungleichgewichts lediglich buchhalterisch anhand seiner Folgen verwaltet, statt sie politisch und systemisch zu beherrschen.
IV. Implizite Beratung und Leistungsintegrität
Gesetze und Verwaltungsakte werden darauf geprüft, ob der zugrunde liegende Ansatz durchgehend durchdacht und die gegenseitigen Schutzvorkehrungen wirksam sind. Die Gesamtleistung ergibt sich aus einem fortlaufenden Abgleich: Die praktische Umsetzung bestätigt oder widerlegt den gewählten Ansatz. Wird an irgendeiner Stelle der Umsetzungskette eine mangelnde Eignung festgestellt, ist der gesamte Akt unwirksam.
ARTIKEL135
DAUERHAFTE QUALITATIVE KONTROLLE UND PRÜFUNG DER HAUSHALTSMITTEL
Ohne die Auslöschung des Reflexes der Haushaltserleichterung kann es in der Öffentlichkeit keine Relevanz geben.
I. Prinzip der ständigen Evaluierung
Damit die im vorherigen Artikel festgelegten Anforderungen an Relevanz und sparsamen Mitteleinsatz eingehalten werden, sind die Methoden und die Organisation staatlicher Verwaltung und öffentlicher Dienste fortlaufend zu bewerten. Bei gleichbleibenden finanziellen und sachlichen Mitteln sollen so Dienstleistungsqualität und einfache Verfahren verbessert und Schwierigkeiten vorgebeugt werden.
II. Voraussetzung für jede Ressourcenanfrage
Zusätzliche Haushaltsmittel, neue Stellen oder weitere Sachmittel dürfen nur auf Grundlage der dokumentierten Ergebnisse dieser qualitativen Bewertung beantragt oder bewilligt werden. Zuvor ist nachzuweisen, dass bessere Methoden, einfachere Verfahren und die Umverteilung vorhandener Mittel den Bedarf nicht decken können.
III. Unzulässigkeit von Sonderanträgen
Ein Antrag auf zusätzliche Haushaltsmittel oder Personal ist von Rechts wegen unzulässig, wenn er außerhalb dieser fortlaufenden Bewertung gestellt wird oder sich allein auf eine plötzlich aufgetretene Schwierigkeit stützt, die durch frühere Untersuchungen nicht belegt ist.
IV. Vermutung eines Managementversagens
Verschlechtert sich ein öffentlicher Dienst oder beruft er sich auf fehlende Mittel, ohne dass dies bei den regelmäßigen Bewertungen gemeldet wurde, wird mangelnde Vorausschau oder Organisation vermutet. Die Leitung des betroffenen Dienstes ist bei gleichbleibendem Budget unverzüglich zu überprüfen.
ARTIKEL136
DIE PFLICHT ZU STRATEGISCHER INTELLIGENZ UND ZUSAMMENHÄNGENDEN DENKMUSTERN
Dogmatische Neutralität und hohe strategische Intelligenz sind die Voraussetzungen für öffentliches Handeln. Durch die Befreiung von Entscheidungen von ideologischen Vorurteilen wahrt die Politik die Gedankenfreiheit und garantiert die tatsächlichen Bedingungen für die Effizienz des Staates.
Öffentliche Politik wird von strategischem Denken und langfristiger Weitsicht geleitet. Die Festlegung der grundlegenden Ausrichtung der Nation hat jederzeit Vorrang vor dem Einsatz materieller Mittel und dem Druck einer schnellen Durchführung.
I. Systemisches Denken und Pluralität der Akteure
Öffentliches Handeln wird umfassend und zusammenhängend geplant und bezieht die vielfältigen Fähigkeiten der Gesellschaft ein. Kein Entscheidungsbereich wird isoliert betrachtet; jeder ist ein untrennbarer Bestandteil des nationalen und menschlichen Ökosystems.
II. Entscheidungsmuster klar machen
Staatliche Entscheidungsgremien müssen ihre Denkmuster, Methoden des Schlussfolgerns und Modelle zur Darstellung der Wirklichkeit ausdrücklich und nachvollziehbar offenlegen. Die Gültigkeit einer öffentlichen Entscheidung hängt davon ab, wie sorgfältig und verständlich sie gedanklich erarbeitet wurde.
III. Gedankliche Integration und das Metamodell des Staates
Öffentliches Handeln folgt dem Anspruch moralischer Weiterentwicklung und einer entsprechenden Haltung, unabhängig von religiösen Überzeugungen. Es gehört zu einem Gesamtmodell, das die gedankliche Verbindung, Folgerichtigkeit und Kontinuität staatlichen Handelns in allen Wissens- und Regierungsbereichen gewährleistet.
ARTIKEL177
VERANTWORTUNG FÜR DIE FOLGEN EINER REGEL
Die Autoren und Entscheidungsträger, die eine von Gesetzesmängeln betroffene Regel entwickelt oder validiert haben, tragen ihre direkte Verantwortung.
Wer eine Regel erlässt, ist verfassungsrechtlich verpflichtet, alle für ihre Ausarbeitung relevanten wissenschaftlichen, empirischen, gesellschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu ermitteln, zu prüfen und einzubeziehen.
I. Qualitativer Nachweis
Der Regel ist eine Begründungsakte beizufügen, aus der hervorgeht, dass alle Alternativen untersucht wurden und die endgültige Entscheidung nach dem verfügbaren Wissen die am besten geeignete Lösung ist.
II. Charakterisierung des Gesetzesdefekts
Ein Gesetz gilt als mangelhaft gestaltet, wenn nachgewiesen wird, dass seine Urheber einschlägige Erkenntnisse absichtlich ausgeschlossen, eine vorherige Folgenprüfung vernachlässigt oder bei der Datenerhebung offenkundig unfähig gehandelt haben. Die Missachtung gesicherter Tatsachen oder ungerechtfertigte Eile stellen ein rechtliches Fehlverhalten der Urheber der Regel dar.
III. Rechenschaftspflicht und Wiedergutmachung für normative Versäumnisse
Dieses Fehlverhalten führt zum sofortigen Verlust ihrer Wählbarkeit für das betreffende Amt und zum Verbot, an der Ausarbeitung neuer Regeln mitzuwirken.
ARTIKEL105
DAS GERECHTE RECHT AUF UMSETZUNG
Der Staat muss die dynamische Integrität einer politischen Idee gewährleisten, damit ihre operative Umsetzung ihre ursprüngliche Kraft verstärkt, anstatt sie zu verändern es.
Eine öffentlich-rechtliche Regel darf von ihrem Erlass bis zum Ende ihrer Geltung nichts von ihrer Fähigkeit verlieren, ihr Ziel zu verwirklichen.
I. Ausführungsverantwortung des Inhabers
Wer den Vorschlag eingebracht hat, bleibt während der gesamten Durchführung dafür verantwortlich, dass alle Schritte der Umsetzung dem ursprünglichen Ziel treu bleiben.
II. Sofortige Korrektur des Widerstands
Jede Stelle und jede Person, durch deren Handeln der ursprüngliche Wert der Idee verloren geht, muss die Abweichung unverzüglich beheben.
III. Synergie und systemische Verstärkung
Jede Phase der Umsetzung muss die Wirksamkeit des Ganzen durch sich gegenseitig verstärkende Arbeitsschritte und miteinander vereinbare Mittel erhöhen.
ARTIKEL152
ALLGEMEINE MASSHALTUNG
Die Republik etabliert Nüchternheit als Regel der grundlegenden Führung der Nation.
Die Republik gründet ihr Entwicklungsmodell auf Selbstständigkeit, einem ausgewogenen Zustand lebendiger Systeme und dem strengen Schutz der Gemeingüter. Sie lehnt eine Produktionslogik ab, die ständig neue Erzeugnisse hervorbringt oder den Verbrauch von Flächen, Energie und Rohstoffen unbegrenzt steigert. Gemeinsames Handeln soll Mangel beenden und grundlegende Gleichgewichte dauerhaft sichern. Sobald Sicherheit und Versorgung der Nation gewährleistet sind, muss die öffentliche Gewalt die Ausweitung der Eingriffe beenden und die Erholung der Lebensräume schützen.
I. Informationsökologie und Valorisierung von Wissen
Information und Wissen sind strategische Ressourcen; ihr sorgsamer Umgang bestimmt die Qualität gemeinsamer Entscheidungen. Der Staat schützt vor einer Überflutung mit falschen oder störenden Informationen, geistiger Überlastung und der Vermehrung überflüssiger oder ungeordneter Daten. Die sorgfältige Ordnung vorhandener Wissensbestände, die Verbindung des Wissens und ein für alle verständlicher Zugang haben Vorrang vor der fortgesetzten Erzeugung sich wiederholender Daten.
II. Unantastbarkeit der Zeit und des menschlichen Potenzials
Die Verschwendung menschlicher Fähigkeiten und Lebenszeit zu beseitigen ist eine grundlegende Pflicht der Nation. Erzwungene Untätigkeit, die Erschöpfung gemeinsamer Aufmerksamkeit durch künstliche Anforderungen, der Entzug von Lebenszeit für fruchtlose Abläufe und die Aufrechterhaltung tatsächlich nutzloser Aufgaben verletzen das Gemeinwohl unmittelbar. Gesellschaft und Wirtschaft müssen unnötige Belastungen der Bürger verringern und ihnen Zeit für persönliche Entwicklung, Gesundheit, gesellschaftliche Beziehungen und schöpferisches Handeln geben.
III. Umverteilung von Renditegewinnen
Wirksamkeitsgewinne durch bessere bauliche, technische oder organisatorische Gestaltung dürfen nicht dazu missbraucht werden, den allgemeinen Überkonsum zu steigern oder Menschen und Ressourcen immer schneller zu beanspruchen. Sie sind vorrangig dafür einzusetzen, den materiellen Fußabdruck der Nation zu verringern, Ökosysteme zu regenerieren und Menschen von Arbeit zu entlasten.
EBENE 4: DYNAMIK
Informationsfluss und kollektive Intelligenz
ARTIKEL7 VOM RECHT UND DER PFLICHT, KOMMUNIZIEREN ZU KÖNNEN
Die Gesellschaft garantiert jedem das Recht, den ganzen Reichtum der Künste menschlicher Kommunikation zu erlernen, zu erforschen und zu beherrschen; spiegelbildlich verpflichtet sie Staat, Politik und öffentliche Institutionen, diese Künste in ihren Beziehungen zu den Bürgern zu entwickeln.
I. Rehabilitierung des Kommunikationswissens
Bildung und Ausbildung erschließen die Vielfalt der von Kulturen und Geschichte entwickelten Kommunikationsformen: Sprache, Zuhören, Erzählung, Dialog, Stimme, Stille, Blick, Geste, Körper, Bewegung, Bild, Symbol, Gegenstand, Kleidung, Klang, Rhythmus, Raum, Distanz, Architektur, Zeitpunkt, Handlung, Beispiel, Beziehung, Ritual, Emotion, Sinne, Erinnerung und Inszenierung.
II. Recht der Bürger auf Beherrschung
Jeder hat das Recht, die Ausdruckskraft dieser Mittel zu erlernen, sie bewusst zu kombinieren, ihre Wirkungen zu verstehen und sich gegen Manipulation oder verdeckte Einflussnahme zu schützen.
III. Kommunikationspflicht des Staates
Institutionen dürfen sich nicht mit der Übermittlung von Informationen begnügen. Sie müssen tatsächliches Verständnis anstreben und Absichten, Unsicherheiten, Argumente, erwartete Wirkungen und eingesetzte Einflussmethoden offenlegen.
IV. Orte der Kommunikation
Architektur, Städtebau und öffentliche Dienste schaffen vielfältige Räume für Sprechen, Zuhören, Begegnung, Debatte sowie individuellen und kollektiven Ausdruck.
V. Bürgeräußerungen aufnehmen und beantworten
Institutionen richten nachvollziehbare Verfahren ein, um Mitteilungen der Bürger zu empfangen, weiterzuleiten, gegenüberzustellen, zu erörtern und zu beantworten.
ARTIKEL174
DIE NATIONALE MODELLBILDUNG
Der Staat stellt eine visuelle Modellierungsschnittstelle bereit, die es uns ermöglicht, die Funktionsweise der Nation als Global zu verstehen technischer Mechanismus. Diese ergonomische Plattform übersetzt alle öffentlichen Daten in interaktive grafische Darstellungen und macht so die Komplexität der Bewegungen und Interaktionen auf dem Territorium lesbar.
I. Echtzeitanzeige
Die Benutzeroberfläche zeigt die sich verändernden Abläufe in der Gesellschaft: demografische Bewegungen, Entwicklungen der öffentlichen Gesundheit, die Auslastung der Verkehrswege und die Verteilung von Energie.
II. Detailansicht
Bürger können das Verhalten jedes Bestandteils des Landes mit einer Genauigkeit beobachten, die einem digitalen Modell für die Entwicklung komplexer Systeme entspricht.
III. Darstellung systemischer Zusammenhänge
Die Oberfläche ermöglicht es, unterschiedliche Größen übereinanderzulegen und ihre Abhängigkeiten sichtbar zu machen. So lassen sich etwa Änderungen von Indikatoren zur Gesundheit am Arbeitsplatz mit der Entwicklung eines Wirtschaftszweigs vergleichen oder die Wirkungen einer Raumplanung auf innerstaatliche Wanderungen untersuchen, um tatsächliche Ursache-Wirkungs-Beziehungen zu erkennen.
IV. Möglichkeit der Intervention
Bürger, Fachleute und Entscheidungsträger arbeiten damit an einem einzigen gemeinsam genutzten Bezugsmodell. Alle können Annahmen simulieren, die Folgen einer Änderung für die verschiedenen Abläufe des Staates beobachten und politische Lösungen abgestimmt und transparent entwickeln.
ARTIKEL146
DER ERLEICHTERTE VERGLEICH VON KANDIDATEN
Der Staat garantiert jedem Bürger Zugang zu einem strukturierten, umfassenden, widersprüchlichen und unparteiischen Informationsrahmen, der es ermöglicht, die Politik der Persönlichkeit, ihre individuellen Eigenschaften und ihre persönlichen Interessen zu bewerten Projekte.
I. Der Staat richtet ein allgemein zugängliches Verfahren zum fortlaufenden Vergleich politischer Angebote ein, das als bürgerschaftlicher Prüfstand dient. Es geht über eine bloße Gegenüberstellung von Versprechen hinaus und untersucht methodisch die Bestandteile der Angebote, ihre praktische Belastbarkeit und ihre tatsächliche Umsetzbarkeit.
II. Institutionelles System und Interaktion mit den Bürgern
Eine unabhängige öffentliche Stelle gewährleistet den dauerhaften Betrieb dieses Prüfstands.
Die institutionellen Kommunikationsräume und offiziellen Sendezeiten müssen nach diesen Vergleichsaspekten gegliedert sein. So wird der sachliche Gehalt erläutert und ein Abgleiten in oberflächliche Streitigkeiten verhindert.
Jeder Kandidat hat bei Destabilisierungsversuchen auf Grundlage ungeprüfter Tatsachen Anspruch auf eine dringende Richtigstellung mit gleicher Sichtbarkeit.
Auf einer neutralen, interaktiven und leicht nutzbaren digitalen Plattform kann jeder Bürger die Bewertungskriterien selbst einstellen, objektive Daten vergleichen und unabhängig sein eigenes Urteil bilden.
III. Beispiele für Achsen und Kriterien für Untersuchung und Kontrast
A. Die Achsen der menschlichen Dimension und des individuellen Potenzials
Bereich Absicht und Sinn: die Aufrichtigkeit der Beweggründe, das ethische Anliegen, die angestrebten philosophischen oder geistigen Ziele und der Vorrang des Gemeinwohls vor Parteiinteressen.
Bereich systemische Kompetenz: das Verständnis komplexer Zusammenhänge, praktische Erfahrung, gedankliche Sorgfalt und ein klares strategisches Urteil.
Bereich Energie und Ausdauer: körperliche und geistige Vitalität, Widerstandskraft bei Schwierigkeiten und die Fähigkeit, die Belastungen der Machtausübung dauerhaft zu tragen.
Bereich Redlichkeit und persönliche Folgerichtigkeit: die überprüfte Übereinstimmung früherer Handlungen mit vertretenen Werten und aktuellen Zusagen sowie vorbildliches Verhalten bei Interessenkonflikten.
B. Die Achsen der programmatischen Technik und die Methodik des Vergleichsprüfstands
Bereich Belastungsprüfung unter schwierigen Bedingungen: Das Programm wird simulierten äußeren Schocks wie einer geopolitischen Krise, einer Energieknappheit, einer Gesundheitskrise oder finanziellen Spannungen ausgesetzt. So wird geprüft, ob das Modell unerwartete Entwicklungen verkraftet.
Bereich Kennzeichnung und Nachvollziehbarkeit der Urheberschaft: eine transparente Übersicht über die tatsächlichen Mitwirkenden, Einflusskreise, Interessengruppen und Verfasser des politischen Angebots, die dessen genaue Zusammensetzung offenlegt.
Bereich sachlicher Gehalt statt rhetorischer Verpackung: Reine Werbesprache wird systematisch entfernt, damit eine attraktiv bezeichnete Maßnahme an ihren wirklichen rechtlichen, technischen und finanziellen Folgen gemessen werden kann.
Bereich Umsetzbarkeit und Gebrauchstauglichkeit: die tatsächliche Anwendbarkeit unter den Bedingungen der Verwaltungspraxis und die Verständlichkeit der Reformen für die Bürger.
Bereich demokratische Nachbesserung nach der Wahl: regelmäßige Überprüfungsklauseln, vorab festgelegte Erfolgsindikatoren und Möglichkeiten, unerwünschte Nebenwirkungen während der Amtszeit rasch zu korrigieren.
C. Die Achsen von Governance, Organisation und Methode
Bereich Zusammenarbeit und kollektive Intelligenz: die Fähigkeit, Gegenargumente anzuhören, unterschiedliche Begabungen zusammenzuführen, Aufgaben mit Augenmaß zu übertragen und tragfähige Übereinkünfte zu erzielen.
Bereich Ausübung und Teilung von Macht: die Bereitschaft zur Dezentralisierung, zu transparenten Entscheidungen und zur Ablehnung einer autoritären Aneignung staatlicher Befugnisse.
Bereich Durchführung: sorgfältige Steuerung öffentlicher Politik, Beherrschung der Zeitpläne und Fähigkeit, behördliche Beharrungskräfte zu überwinden.
D. Die Achsen der doktrinären Perspektive und der historischen Verankerung
Bereich Weitblick: die Fähigkeit, tiefgreifende langfristige Veränderungen in Zivilisation, Technik, Klima und Bevölkerung vorauszusehen.
Bereich Erinnerung und historischer Vergleich: Das Vorhaben wird mit früheren Beispielen aus dem eigenen Land und aus dem Ausland verglichen, damit aus Erfolgen und Fehlschlägen gelernt werden kann.
Bereich vorrangige Veränderungen: klare Benennung der grundlegenden Reformvorhaben und der Veränderungen, für die die Kandidatur einsteht.
E. Die Achsen der kritischen Emanzipation und der kognitiven Anti-Fallen
Bereich Beweglichkeit und Innovation: die Bereitschaft, eigene Gewissheiten angesichts neuer Erkenntnisse zu hinterfragen, und die Unterscheidung zwischen echter Erneuerung und bloß beruhigender Wiederholung des Gewohnten.
Bereich Unterscheidung zwischen Redekunst und Integrität: rhetorisches Talent auf der Bühne wird sorgfältig von praktischer Fähigkeit und moralischer Verlässlichkeit getrennt.
Bereich Sichtbarmachung von Stillstand: Berufsgruppeninteressen, Tabus und institutionelle Blockaden werden offengelegt, wenn ihnen aus Wahlkalkül oder Anpassung an bestehende Verhältnisse ausgewichen wird.
Bereich Verhalten unter Druck: Beobachtung von ethischem Verhalten und Entscheidungsfähigkeit bei schwierigen Zielkonflikten und simulierten Krisen.
F. Die Bereiche Verfahrenssicherheit, Dekontamination der Debatte und Lärmreduzierung
Bereich strenger Umgang mit strafrechtlichen Vorwürfen: Gerüchte und Anschuldigungen ohne gerichtliches Verfahren dürfen nicht in die öffentliche Übersicht aufgenommen werden. Erfasst werden nur förmliche Verfahren und rechtskräftige Verurteilungen; die Unschuldsvermutung ist zu wahren.
Bereich Lernen aus Fehlschlägen: Frühere Rückschläge und Bewährungsproben werden nach dem daraus gewonnenen Wissen und der entwickelten Reife beurteilt, statt automatisch als Ausschlussgrund zu gelten.
Bereich Schutz des Privatlebens: Die Intimsphäre bleibt strikt von der öffentlichen Bewertung getrennt, außer bei nachgewiesenen Interessenkonflikten oder Gesetzesverstößen.
Bereich faire Einordnung in den Zusammenhang: Aus dem ursprünglichen Zusammenhang gerissene oder verkürzte Aussagen dürfen nicht anachronistisch instrumentalisiert werden.
ARTIKEL129
INTEGRE UND LOGISCHE REGIERUNGSFÜHRUNG
Der Staat hat die Pflicht, den demokratischen Prozess vor jeder Form der Änderung der Argumentation, ob absichtlich oder nicht, zu schützen.
Die Souveränität der Nation beruht auf der informierten Zustimmung des Volkes, gestützt auf zutreffende Informationen, vernünftige Prüfung und eine öffentliche Beratung in redlicher Absicht.
I. Der Rat der öffentlichen Vernunft
Es wird ein Rat der öffentlichen Vernunft als unabhängiges Verfassungsorgan eingerichtet. Der Rat erstellt, pflegt und veröffentlicht ein Verzeichnis von Denkfehlern und politischer Manipulation. Es dokumentiert, wie Informationen und Schlussfolgerungen aus Denkfehlern oder aus strategischen Gründen verfälscht werden. Es enthält eine umfassende Einordnung logischer Fehlschlüsse, kognitiver Verzerrungen sowie rhetorischer und psychologischer Manipulationstechniken in öffentlichen Äußerungen und bei der Entwicklung politischer Maßnahmen.
II. Zusammensetzung des Vorstandes
Der Rat besteht aus Forschenden, Philosophen, Psychologen, Statistikern und Juristen, die für ihre Integrität bekannt sind. Sie werden nach öffentlicher Anhörung für eine einmalige Amtszeit ernannt, damit sie von politischen Parteien und amtierenden Regierungen unabhängig bleiben.
III. Schulung und Bewertung politischer Entscheidungen
Institutionen, Parteien und Kandidaten müssen sich in ihren Äußerungen auf das Verzeichnis beziehen. Der Staat führt für alle gewählten Vertreter und leitenden Beamten eine verpflichtende Schulung im kritischen Denken ein. Für jeden bedeutenden Vorschlag ist dem Rat eine Prüfung der Stichhaltigkeit seiner Begründung vorzulegen; der Rat gibt dazu eine öffentliche Stellungnahme ab.
IV. Transparenz und Rechenschaftspflicht
Das Verzeichnis ist ein öffentliches Lehrmittel für Schulen und Medien. Es hilft den Bürgern, die Glaubwürdigkeit politischer Aussagen zu beurteilen.
V. Bestandsaufnahme der Verstöße gegen Treu und Glauben
Wiederholte Verstöße gegen die Grundsätze redlichen Handelns und nachgewiesene Manipulation von Tatsachen bei der Führung öffentlicher Angelegenheiten sind schweres Fehlverhalten, wenn sie vom Rat dokumentiert wurden. Die Feststellungen werden veröffentlicht und können bei der Beurteilung der Wählbarkeit politisch Verantwortlicher berücksichtigt werden.
ARTIKEL145
SYSTEMISCHE KLARHEIT
Institutionen haben die Pflicht, eine anschauliche, zugängliche und umfassende Darstellung ihrer Wirkmechanismen anzubieten, die es den Bürgern ermöglicht, sich die öffentliche Logik anzueignen und konkret für ihre strukturelle Verbesserung zu handeln.
Die Verständlichkeit der Institutionen, ihrer Entscheidungen und ihres Zusammenwirkens ist eine verfassungsrechtliche Pflicht.
I. Grafische Übersetzung der öffentlichen Organisation
Staatliche Organe, Verwaltungen und Gebietskörperschaften müssen ihre Organisation, Entscheidungswege und Abläufe in grafischen, veränderbaren Modellen darstellen, die allen zugänglich sind.
II. Integration von Kognitionswissenschaften und Ergonomie
Diese Darstellungen müssen fortgeschrittene Erkenntnisse der Kognitionswissenschaft, der verständlichen Gestaltung von Informationen und der Modellierung komplexer Systeme einbeziehen.
III. Erläuterung von Schlichtungsketten und Arbeitsabläufen
Sie gehen über einfache Organigramme hinaus und zeigen tatsächliche Abwägungswege, Aufgabenverteilungen, Bewertungskriterien und Arbeitsabläufe.
IV. Einheitliche öffentliche Schnittstelle und kontinuierliche Aktualisierung
Alle Übersichten werden über eine einheitliche öffentliche Oberfläche zugänglich gemacht. Sie muss eine intuitive Navigation vom Gesamtsystem bis zu einzelnen Arbeitseinheiten ermöglichen. Die Institutionen aktualisieren die Modelle fortlaufend, um ihre Strukturen zu verbessern.
V. Recht der Bürger auf Nutzung und Verbesserung
Jeder Bürger darf diese visuellen Modelle frei nutzen, undurchsichtige oder unwirksame Bereiche melden und über eigens dafür vorgesehene Wege Verbesserungen der institutionellen Struktur vorschlagen.
ARTIKEL142
DIE PRODUKTIVITÄT DES POLITISCHEN RAHMENS
Die abstrakte Natur und die intrinsische Subjektivität der politischen Arbeit dürfen nicht als solche dienen ein Alibi für Müßiggang oder institutionellen Parasitismus.
Die Nation erkennt an, dass jede Person in öffentlicher Verantwortung auf unterschiedlichen Ebenen der Komplexität tätig sein kann: von grundlegender Konzeption und Entwicklung politischer Leitlinien bis zur unmittelbaren technischen und praktischen Lösung. Wer eine solche Aufgabe übernimmt, muss jedoch seine Leistungsfähigkeit nachweisen.
I. Umfassende Anerkennung der Kompetenzen
Die Institutionen müssen diese verschiedenen Arbeitsweisen anerkennen. Sie dürfen keine künstliche Rangordnung der Würde zwischen langfristiger gedanklicher Arbeit und praktischer Umsetzung vor Ort schaffen.
II. Schutz freier Reifungsprozesse und der Methoden zur Entwicklung von Ideen
Die Entwicklung grundlegender Lehren, Gesetze und Gesamtsysteme erfordert geistige Ruhe und Freiheit des Denkens. Nachdenkliche Spaziergänge, kulturelle Vertiefung, Betrachtung und zeitweiliger Rückzug sind legitime und notwendige Arbeitsweisen. Gründliches Denken darf weder an dauernde Anwesenheit an einem geschlossenen Arbeitsort noch an einen künstlichen Verwaltungsrhythmus gebunden werden.
III. Schutz der Mittagspause und Verbot gemeinsamer Arbeit während der Mahlzeiten
Die Mittagspause dient körperlicher Erholung, geistiger Entlastung und unveräußerlicher persönlicher Freiheit. Während der Mahlzeiten dürfen Sitzungen, gemeinsame Beratungen oder förmliche Arbeitsveranstaltungen weder organisiert noch einberufen oder auferlegt werden. Öffentliche Mahlzeiten dürfen auch nicht für informelle Verhandlungen in geschlossenen Kreisen oder zur bloßen Vortäuschung von Produktivität genutzt werden.
IV. Messung der Produktivität anhand der Wertdichte der Ergebnisse
Die Produktivität öffentlichen Handelns wird weder an Anwesenheitszeit noch an der Anzahl kleiner Einzelhandlungen gemessen, sondern am Wert der tatsächlich auf der öffentlichen Plattform vorgelegten Arbeitsergebnisse.
Auf der Ebene grundlegender Konzepte zeigt sie sich in Regeln, vorbeugenden Modellen und einer Systemarchitektur, die langfristig große Wirkung entfalten.
Auf technischer Ebene zeigt sie sich in der konkreten Lösung von Problemen, in logistischen Abwägungen und in praktisch nutzbaren Planungsergebnissen.
Anhand dieser tatsächlichen Leistungen werden die Arbeitsbedingungen und Mittel der Beteiligten fortlaufend angepasst.
V. Informationsgewinn und Begrenzung der Dauer gemeinsamer Sitzungen
Jede aus öffentlichen Mitteln finanzierte Arbeitsgruppe, Sitzung oder Kommission muss ihre Dauer streng nach der Tagesordnung begrenzen. Sie muss förmliche, nutzbare Ergebnisse wie vergleichende Analysen, Entscheidungsprotokolle oder Zusammenfassungen entwickelter Ideen vorlegen und unverzüglich veröffentlichen.
VI. Regeln für Vertraulichkeit und Pflicht zu ihrer Begründung
Die Geheimhaltung von Arbeit und Beratungen, etwa bei diplomatischen Verhandlungen oder Fragen strategischer Sicherheit, ist nur als Ausnahme vom Transparenzgrundsatz zulässig. Vertraulichkeit muss öffentlich durch eine amtliche Erklärung begründet werden, die ihren Umfang, ihre Ziele im Allgemeininteresse, ihre voraussichtliche Dauer und die verantwortliche Stelle nennt.
ARTIKEL168
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Die moralische Persönlichkeit, die die Gemeinschaft den Wirtschaftssubjekten verleiht, ist ihrem aktiven Beitrag zur Achtung der Menschenwürde durch die Hebung und Erhaltung des kognitiven und physischen Potenzials der Nation untergeordnet Die Entwicklung menschlicher Fähigkeiten ist der einzig legitime und dauerhafte Motor für wirtschaftlichen Wohlstand.
I. Verbot der Übertragung menschlicher Erschöpfung
Jede finanzielle Strukturierung und jeder Abbau von Investitionen sind verfassungswidrig, wenn ihre beabsichtigte oder absehbare Wirkung darin besteht, die Kosten menschlicher Erschöpfung unter Verletzung grundlegender Rechte auf öffentliche Haushalte oder die Solidargemeinschaft abzuwälzen.
II. Zukünftige Rolle des Staates und Verbot substituierender Zwänge
Der Staat allein muss als Garant langfristiger Interessen gegenüber der kurzfristigen Sicht produktiver Unternehmen verbieten, dass zeitlicher oder finanzieller Zwang an die Stelle von Innovation tritt. Die Leistung der öffentlichen Gewalt misst sich an ihrer unabdingbaren Fähigkeit, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und die eigenständige Würde der Bürger zu stärken.
ARTIKEL4
MENSCHLICHER REICHTUM
Die Republik betrachtet die Pluralität der Weltsprachen und die künstlerische Sensibilität als ein universelles kognitives Erbe und ein unschätzbares Wissenssubstrat über die menschliche Verfassung.
Öffentliches Handeln muss in allen seinen Bereichen diese gedanklichen Feinheiten erschließen, verstehen und fruchtbar machen. So verhindert es, dass gemeinsames Handeln auf eine rein technische, administrative oder zweckorientierte Sicht verengt wird.
I. Nationale Bildung und bürgerschaftliches Urteilsvermögen
Die staatliche Bildung gewährleistet, dass diese geistigen Ressourcen sichtbar gemacht, erforscht und fortlaufend weitergegeben werden. Sie lehrt Bürger, besondere Sichtweisen aus kultureller Vielfalt und empfindsamer Ausdruckskraft zu verstehen, und fördert von früher Jugend an bürgerschaftliches Urteilsvermögen und kritisches Denken.
II. Forschung und Integration in öffentliches Handeln
Der Staat beobachtet und organisiert fortlaufend die Erforschung, methodische Erschließung und Erfassung besonderer Bedeutungen und künstlerischer Beiträge. Diese Erkenntnisse werden in Entscheidungen, bei der Schaffung von Regeln, bei der Gestaltung von Lebensräumen und in der öffentlichen Politik genutzt, damit die nötigen Abstufungen und die Aufmerksamkeit für die Komplexität der Wirklichkeit einfließen.
III. Organische Bestimmungen und Anwendungsmodalitäten
Ein Ausführungsgesetz legt fest, wie Bildungseinrichtungen, beratende Gremien und zuständige Behörden diese Grundsätze in praktisch anwendbare Verfahren übertragen und regelmäßig über ihre Umsetzung berichten.
ARTIKEL170
ZUHÖREN UND STAATLICHE GEWALT
Jeder soziale Konflikt, jede kollektive Meinungsverschiedenheit oder jeder spontane Ausdruck territorialer oder bürgerlicher Ansprüche wird in erster Linie als anerkannt ein wichtiges Informationssignal für das institutionelle Ökosystem.
Bevor der Staat körperliche Zwangsmittel einsetzt, muss er Möglichkeiten des aktiven Zuhörens, der Erhebung von Informationen vor Ort und der dezentralen Beratung bereitstellen.
I. Umkehr der Beweislast für die Rechtmäßigkeit staatlicher Gewalt
Körperlicher Zwang und Zwangsmittel der staatlichen Sicherheitskräfte gelten als Ausnahme und als Zeichen dafür, dass die Vermittlung gescheitert ist. Jede Stufe des Gewalteinsatzes muss ausdrücklich mit dokumentierten, überprüfbaren Belegen dafür begründet werden, dass Verhandlung, Vermittlung und einfallsreiche Deeskalation zuvor ausgeschöpft wurden.
II. Funktionale Verteilung der Handlungshebel
Die Zuständigkeiten von Staat und örtlichen Stellen sind nach einer strengen Rangfolge der Wirksamkeit verteilt:
Zentrale Entscheidungsgremien sehen Probleme voraus, erstellen Modelle für das Gesamtsystem und bearbeiten Beschwerden durch strukturelle Anpassungen. Sie dürfen eine gründliche Lösung nicht durch eine polizeiliche Antwort ersetzen.
Gebietskörperschaften und örtliche Stellen sind ausschließlich dafür zuständig, den Dialog zu fördern, in dringenden Fällen Beratungen zu organisieren und unmittelbar mit gesellschaftlichen Gruppen in Protest oder Bewegung zu vermitteln.
Die Ordnungskräfte handeln mit dem Auftrag, Menschen und Freiheiten zu schützen. Ihre Einsatzgrundsätze bevorzugen Zeitgewinn, Lenkung und die Vermeidung unmittelbarer Konfrontation gegenüber einer gewaltsamen Eskalation.
III. Unabhängige Kontrolle und Sanktionierung missbräuchlicher Zwangsanwendung
Eine unabhängige Stelle zur Begleitung öffentlicher Spannungen beurteilt während und nach den Ereignissen, ob staatliche Reaktionen angemessen sind. Sie besteht zur Hälfte aus ausgelosten Vertretern der Zivilgesellschaft sowie aus Richtern. Werden Zwangsmittel unverhältnismäßig eingesetzt, weil Verantwortliche den Dialog vorsätzlich vernachlässigt oder Beratungen verweigert haben, tragen die zivilen Entscheidungsträger, die den Einsatz angeordnet haben, institutionelle Verantwortung.
IV. Verpflichtung zur Prüfung und zum systemischen Feedback
Nach jeder Krise, in der Zwangsmittel eingesetzt wurden, wird innerhalb von dreißig Tagen ein öffentlicher Bericht über das Scheitern des Dialogs veröffentlicht. Er benennt die Blockaden im Informationsfluss, untersucht, wo vor der Konfrontation nicht ausreichend zugehört wurde, und legt verpflichtende Änderungen für spätere Entscheidungen fest.
ARTIKEL117
DIE WACHSAMKEITSPFLICHT UND DIE AKTIVIERUNG KRITISCHER SCHWELLEN
Der Staat hat die Pflicht, öffentlich quantifizierbare und transparente Alarmschwellen für die Hauptindikatoren für Risiken oder Abweichungen festzulegen. ob wirtschaftlich, sozial, ökologisch oder technologisch.
Diese Schwellenwerte werden nach Beratung mit unabhängigen Fachleuten festgelegt und müssen klar, messbar und für alle zugänglich sein.
I. Das permanente Prognose- und Warnsystem
Ein durch künstliche Intelligenz und Bürgerbeteiligung unterstütztes System zur Vorausschau und Warnung überwacht diese Indikatoren fortlaufend. Sobald ein Schwellenwert erreicht wird, löst es ohne Ausnahme automatisch eine öffentliche Warnung aus. Diese benennt nicht nur das Problem, sondern auch die genaue Abweichung vom Bezugswert und die möglichen Folgen der festgestellten Entwicklung für das Gesamtsystem.
II. Kreatives Notfallverfahren
Wird ein kritischer Schwellenwert überschritten, muss der Staat unverzüglich ein Verfahren einleiten, das in der Krise neue Lösungen entwickelt. Es tritt an die Stelle herkömmlicher politischer Reaktionen und aktiviert das in dieser Verfassung vorgesehene gemeinsame vorausschauende Handeln. Die Fähigkeiten der Bevölkerung sollen mobilisiert werden, um die Entwicklung umzukehren, bevor der Schaden unumkehrbar wird. So dient die Wachsamkeit einer fortlaufenden Verbesserung des Systems.
ARTIKEL183
EINE ANGEMESSENE FRIST
Die Zeitlichkeit stellt eine wesentliche Dimension des öffentlichen und vertraglichen Handelns dar.
Keine öffentliche oder private Stelle darf durch die Missachtung von Fristen, die für einen Vorgang gelten oder den Nutzern gesetzt wurden, einen materiellen Schaden oder seelische Not verursachen. Wer Fristen ohne Rechtfertigung versäumt und dadurch die Unversehrtheit einer Person beeinträchtigt, trägt dafür eine verschuldensunabhängige Verantwortung.
ARTIKEL184
GEGEN ESSENTIALISTISCHEN HASS
Essentialisierung stellt eine zweiseitige kognitive Drift dar, die einerseits darin besteht, eine ganze Gruppe auf die Handlungen einiger weniger Individuen zu reduzieren, und andererseits darin, ein Individuum auf die vorgefasste Vorstellung von zu reduzieren seiner Gruppe.
Diese Verfälschung des Denkens beschädigt die Vernunft staatlichen Handelns und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem sie pauschale Gleichsetzung an die Stelle sachlicher Prüfung setzt. Das Gesetz gründet Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Frieden auf die entschiedene Zurückweisung dieses Mechanismus. Fortgesetzte Verallgemeinerungen und Zuschreibungen dürfen weder zur Begründung einer Politik noch für einen Vorwurf oder eine öffentliche Entscheidung instrumentalisiert werden. Der Staat gewährleistet, dass Verantwortlichkeiten, Identitäten und Verhaltensweisen ohne unzulässige Pauschalisierung beurteilt werden, um die Integrität der demokratischen Debatte zu sichern.
I. Das Verbot der kollektiven Verurteilung durch Extrapolation
Keine Behörde und niemand in der öffentlichen Debatte darf einer ganzen Gemeinschaft, einem Berufsstand oder einer gesellschaftlichen Gruppe Fehler, Verhaltensweisen oder Absichten zuschreiben, die nur bei einem Teil ihrer Mitglieder beobachtet wurden. Das Gesetz ahndet die Verwendung einzelner Fälle, um eine pauschale Anschuldigung oder Feindseligkeit zu konstruieren, zu rechtfertigen und zu verbreiten.
II. Verbot individueller Benachteiligung aufgrund zugeschriebener Gruppenzugehörigkeit
Umgekehrt dürfen einem Bürger keine Fehler, Absichten oder Schuld allein wegen seiner tatsächlichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer sozialen, kulturellen oder geografischen Gruppe unterstellt werden. Beurteilung und Verantwortung bleiben individuell; Statistiken oder allgemeine Vorstellungen über eine Gruppe dürfen der Person rechtlich nicht entgegengehalten werden.
III. Zur Aufrechterhaltung der kognitiven öffentlichen Ordnung
Wer diese beiden Formen der Zuschreibung bewusst einsetzt, um die Untersuchung gesellschaftlicher Fragen zu verfälschen, Gruppen zum Ziel zu erklären oder Gegensätze anzufachen, verletzt unmittelbar den gesellschaftlichen Frieden. Die Institutionen müssen solche fehlerhaften Denkweisen aus allen Beratungs-, Vermittlungs- und Entscheidungsverfahren der Republik entfernen.
ARTIKEL102
DIE GEISTIGE UND SCHÖPFERISCHE KRAFT DER BÜRGER
Die Republik erkennt an, dass die Vitalität der Demokratie auf der Fähigkeit ihrer Bürger beruht, kritisches Urteil zu fällen, rational zu debattieren und Manipulationsversuchen zu widerstehen
Der Staat muss Maßnahmen und Institutionen schaffen, die redliches Handeln schützen, kritisches Denken fördern, zum Gespräch und zu schöpferischem Handeln ermutigen und dem Leben sowie den gesellschaftlichen Strukturen wieder Sinn geben. Ziel ist eine Entwicklung, die Freude und Wirksamkeit verbindet und Frieden und Umwelt schützt.
ARTIKEL103
DER VORRANG DER IDEE
Jeder Mensch hat das unveräußerliche Recht, Ideen von allgemeinem Interesse zu äußern und vorzuschlagen.
Der Eigenwert einer Idee ist unabhängig von Identität, Stellung oder Herkunft ihres Urhebers zu beurteilen.
ARTIKEL104
DER BESONDERE SCHUTZ MENSCHLICHEN POTENZIALS
Nationale Ausbildung bildet die Grundlage für die Macht und Zukunft der Nation. Es gilt als heiliges immaterielles Erbe und als lebenswichtige Funktion der öffentlichen Einrichtung.
Der Erwerb von Wissen ist deshalb unantastbar. Die Nation stellt die Bewahrung des geistigen und technischen Potenzials jedes Lernenden über kurzfristige Haushaltserwägungen, denn die Verschwendung von Fähigkeiten durch prekäre Lebensbedingungen beeinträchtigt die Integrität des Landes.
Praktische Anwendung und Verpflichtungen
Der Staat gewährleistet allen Personen in einer nationalen Ausbildung die materiellen, körperlichen und seelischen Bedingungen, die nötig sind, damit sie sich ganz dem Lernen widmen können. Dazu gehört ein Lebensstandard, der keine Erwerbstätigkeit allein zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich macht.
Der Staat muss tatsächlich angemessenen Wohnraum in der Nähe des Ausbildungsorts, hochwertige Ernährung und umfassenden Zugang zur Gesundheitsversorgung bereitstellen. Die Zeit der Lernenden bleibt dadurch ihrer Kompetenzentwicklung vorbehalten. Jedes materielle Hindernis, das die Entfaltung der Fähigkeiten einer Person verhindert, gilt als Versagen des Staates bei der Sicherung der Leistungsfähigkeit der Nation.
ARTIKEL115
EINE GESELLSCHAFT DER KOMPETENZEN UND DIE ERWEITERUNG DES SOZIALEN SPEKTRUMS
Die Nation verspricht in ihrem Ziel der vollständigen Anerkennung und des Vertrauens ihres Volkes ihm eine umfassende Aufwertung des menschlichen Potenzials.
Sie erkennt an, dass die staatliche Bildung jeden Menschen umfassend fördern muss, über den Erwerb wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse hinaus. Auch bei der Einstellung in öffentliche und private Berufe dürfen akademische Abschlüsse nicht das einzige Kriterium sein.
I. Erweiterung der Ziele und Mittel der nationalen Bildung
Die Ziele der staatlichen Bildung werden ausdrücklich um die Entwicklung und Anerkennung folgender Fähigkeiten erweitert:
Intelligenz in all ihren Formen: Dazu gehören kognitive, emotionale, praktische, schöpferische, intuitive sowie zwischenmenschliche und auf die eigene Person gerichtete Fähigkeiten.
Kreativität und Erneuerung: Eigene Fähigkeiten, Probleme zu lösen und sich an die Herausforderungen der Gegenwart anzupassen.
Sensibilität, Mitgefühl und ethisches Bewusstsein: Grundlagen verantwortlicher Bürgerschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Bereichsübergreifende Fähigkeiten: Dazu gehören Kommunikation, Zusammenarbeit, kritisches Denken, Widerstandskraft, Selbstständigkeit und Anpassungsfähigkeit.
Dazu muss das Bildungssystem seine Lernwege und Lernumgebungen vielfältiger gestalten. Es soll die eigenen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler stärken und unterschiedliche Begabungen gerecht anerkennen, deren Wert und Nutzen den traditionell anerkannten Fähigkeiten entsprechen.
II. Ausweitung der Einstellungskriterien
Der Staat fördert die gerechte Anerkennung sämtlicher Fähigkeiten einer Person. Einstellungsverfahren müssen deshalb Bewertungsmethoden umfassen, die nichtakademische Kompetenzen vollständig und sachlich feststellen:
Bereichsübergreifende Fähigkeiten: Kommunikation, Teamarbeit, Führung, Anpassungsfähigkeit, kritisches Denken und Umgang mit Belastung.
Praktische Erfahrung und Können: Erworben durch nichtformelles Lernen, Engagement in Vereinen oder eigene Projekte.
Vielfältige Formen von Intelligenz und besondere Begabungen.
Fähigkeit zum lebenslangen Lernen und Widerstandskraft.
Zur Umsetzung werden nationale Zertifizierungsrahmen, neue Bewertungswerkzeuge, die Einbeziehung nichtakademischer Kompetenzen in Studiengänge und Weiterbildungen für Personalverantwortliche geschaffen. So soll eine größere Zahl von Menschen ihre Fähigkeiten zum Nutzen der gesamten Nation einbringen können.
ARTIKEL141
RECHTE UND PFLICHTEN
Der direkte Informationszugang zu bestehenden und fehlenden Rechten und Pflichten ist der Garant für eine bessere Verteidigung und Beteiligung des Volkes.
I. Prinzip der Gegenseitigkeit und Korrelation
Die Verfassungsordnung beruht auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und einem engen Zusammenhang zwischen anerkannten Rechten und den Pflichten jedes Mitglieds der Gesellschaft und der Gemeinschaft insgesamt.
II. Indexiertes und zugängliches nationales Inventar
Grundrechte und Grundpflichten werden vollständig in einem nationalen, gegliederten und zugänglichen Verzeichnis erfasst und für alle Bürger verständlich veröffentlicht. Jedem Recht wird ausdrücklich die bürgerschaftliche, materielle, wirtschaftliche oder ethische Pflicht zugeordnet, die seine tatsächliche und dauerhafte Verwirklichung sichert.
III. Verhältnismäßigkeit des Zugangs zu Leistungen
Leistungen aus sozialen und ökologischen Rechten werden nach Maßgabe der Erfüllung entsprechender Pflichten und unter den im Ausführungsgesetz festgelegten Bedingungen zugänglich gemacht. Die dem Menschen innewohnende Würde bleibt unberührt.
IV. Anwendungsmodalitäten und organische Bewertung
Ein Ausführungsgesetz legt die technische Gliederung des Verzeichnisses, die Verfahren seiner regelmäßigen Bewertung und die Mittel zur Messung gesellschaftlicher Wirkungen fest, die aus einer ausgewogenen Anwendung dieser Rechte und Pflichten entstehen.
ARTIKEL147
SYSTEMISCHES ZUHÖREN UND GERECHTIGKEIT IN DER VERWALTUNG
Keine öffentliche Entscheidung kann nicht in der Isolation eines eingeschränkten technischen Bereichs getroffen werden Querverweise auf Daten über die sozialen, materiellen und psychologischen Auswirkungen auf die Bürger.
Der Staat muss den Zustand der Bevölkerung fortlaufend und zutreffend wahrnehmen.
I. Die Interoperabilität des Fachwissens und das Ende der Verwaltungsblindheit
Zu diesem Zweck müssen die verschiedenen Ebenen der Verwaltung und ihre Fachsysteme miteinander zusammenarbeiten und Daten austauschen können.
II. Technologisches Einfühlungsvermögen und angemessene Verdienste
Institutionelle Gerechtigkeit muss sich sowohl auf sachlich richtige Tatsachen stützen als auch von den Betroffenen als gerecht verstanden werden können. Die Verwaltung nutzt technische Mittel, um Entscheidungen vollständig nachvollziehbar zu machen. Jeder Bürger soll so den vernünftigen Wert öffentlichen Handelns verstehen. Eine sorgfältige Erklärung beugt Frustration vor, begrenzt unbegründete Forderungen und fördert die friedliche Annahme gemeinsamer Entscheidungen.
ARTIKEL148
UNTERSTÜTZUNG DES KOLLEKTIVEN BEWUSSTSEINS UND ERFORSCHUNG DER GRUNDURSACHEN
Angesichts einer öffentlichen Forderung müssen Institutionen eine systematische Neuformulierung durchführen, um zur Grundursache der sozialen Unruhen zurückzukehren und die wirklichen Notwendigkeiten von Ängsten ohne Ziel zu trennen Basis.
I. Die Aufarbeitung von Forderungen und Ängsten
Der Staat behandelt Ängste, Forderungen und gemeinsame Sorgen nicht als bloße Größen, die er befriedigen oder unterdrücken müsste. Er muss die Menschen beim Verstehen der Ursachen unterstützen.
II. Die Entwicklung von Mentalitäten durch Rationalität
Die öffentliche Gewalt muss den Bürgern Werkzeuge zur Untersuchung gemeinsamer Sorgen bereitstellen. Politisches Handeln soll Angst durch Aufklärung und Erklärung verringern und die Bevölkerung befähigen, Herausforderungen vernünftig und differenziert zu erkennen. Der Umgang mit gemeinsamem Verhalten erfolgt durch ein besseres Verständnis, nicht durch blinden Zwang.
ARTIKEL149
KOLLEKTIVES POTENZIAL UND KULTURELLER ZUSAMMENHALT
Kein Entwicklungs-, Organisations- oder Governance-Projekt kann die historische und populäre Kultur der betreffenden Bevölkerung ignorieren.
I. Die ständige Bestandsaufnahme des Zusammenhalts
Bei der Planung öffentlicher Vorhaben sind die Kräfte des gesellschaftlichen Zusammenhalts zwingend zu erfassen. Vor jeder Veränderung von Infrastruktur oder Regeln des Zusammenlebens untersucht der Staat immaterielle Ressourcen, tatsächlich gelebte Solidarität und örtliche Empfindlichkeiten.
II. Die Integration von historischer und populärer Kultur
Die heutigen und künftigen Fähigkeiten einer Gemeinschaft beruhen auf der Anerkennung ihrer gesellschaftlichen Wurzeln. Diese Kultur ist eine Grundlage für die Zustimmung der Bürger und sorgt dafür, dass die Entwicklung des Landes an die Identität seiner Bevölkerung anknüpft.
ARTIKEL150
ÖFFENTLICHER FRIEDEN
Öffentliche Gelassenheit, das emotionale Gleichgewicht der Bevölkerung und die Erhaltung ihrer Lebensenergie sind Grundgüter, die durch die Verfassung geschützt werden.
Staat, öffentliche Akteure und politische Gruppierungen müssen zu einem friedlichen, konstruktiven gesellschaftlichen Klima beitragen, das ein klares demokratisches Urteil ermöglicht.
II. Verbot der Ausnutzung von Angst und Unruhe
Politisch Verantwortliche und Kandidaten für ein Wahlamt dürfen Angst nicht für politische Zwecke ausnutzen, unbegründete Sorgen erzeugen oder erschreckende Erzählungen für Parteien oder Wahlen verbreiten. Jede Warnung vor einer Gefahr muss auf sachlichen, überprüfbaren Kriterien beruhen und konkrete Lösungswege nennen. Grundlose Dramatisierung und die Verbreitung düsterer Zukunftsbilder durch politische Akteure beeinträchtigen eine gesunde demokratische Debatte.
III. Prävention makrosozialer Pathologien und Verfassungsüberwachung
Der Staat beugt gesellschaftlichen Fehlentwicklungen großen Ausmaßes und kollektiven Angstzuständen vor, die durch Störungen der Medien, durch Spekulation oder starre Lehren entstehen. Eine verfassungsrechtlich vorgesehene Beobachtung ermittelt systemische Entwicklungen, die Entmutigung, verbreitete Angst oder gemeinsame Aggressivität fördern, damit beruhigende und ausgleichende Mittel eingesetzt werden können.
IV. Bewertung externer Effekte und psychologischer Kosten
Haushaltsgesetze und Regeln der öffentlichen Rechnungslegung müssen nachteilige Folgewirkungen und seelische wie gesellschaftliche Kosten von Reformen bewerten. Sie berücksichtigen auch den seelischen Wert sowie das qualitative Wohlbefinden, die Vorhaben im Allgemeininteresse schaffen.
V. Verbot ausschließlich quantitativer Richtlinien
Öffentliche Politik, die sich ausschließlich auf Zahlen stützt und dabei die seelische und moralische Gesundheit der Gemeinschaft vernachlässigt, ist verboten.
ARTIKEL151
DIE BEKÄMPFUNG VON ENTFREMDUNG
Niemand darf einer Organisation, einem Verfahren oder einem technischen System unterworfen werden, das zu einer Verschlechterung seiner psychischen Integrität, einem Verlust von Noten oder Funktionen führt Kontrolle.
I. Öffentliche Institutionen müssen Fehlentwicklungen der Verwaltung, unsinnige Verfahren und unbegründete bürokratische Zwänge fortlaufend aufspüren, erkennen und beseitigen.
II. Von der öffentlichen Gewalt verkündete Grundsätze, Werte und Reformen müssen eine strenge Schwelle tatsächlicher Wirksamkeit und praktischen Nutzens erfüllen. Ein Wert, der das tägliche Leben der Bürger nicht spürbar und messbar verbessert, kann rechtliche oder behördliche Zwänge nicht rechtfertigen.
III. Damit Machtkonzentration und die Vereinnahmung von Institutionen nicht zu Entfremdung führen, verlangt das Gesetz vollständige Transparenz über materielle und ideelle Interessen, die öffentliche Entscheidungen beeinflussen. Eine laufend aktualisierte Übersicht über Interessen und Einflüsse schützt den Vorrang des Gemeinwohls vor bestehenden Vorrechten und Gruppeninteressen.
IV. Jeder Mensch hat ein unveräußerliches Recht auf geschützte persönliche Zeit und einen garantierten Anteil an Freizeit, frei von Eingriffen durch Arbeit, digitale Anforderungen oder Marktinteressen. Wer sich diese persönliche Lebenszeit unrechtmäßig aneignet oder sie verletzt, greift unmittelbar in die individuelle Freiheit ein.
V. Der Staat fördert dezentrale gesellschaftliche und bürgerschaftliche Beiträge durch gemeinsam genutzte Orte, örtliche Selbstverwaltung und genossenschaftliche Initiativen. Er sorgt dafür, dass jeder Bürger seinen gesellschaftlichen Beitrag leisten, seine örtlichen Bindungen selbst gestalten und seinen privaten Lebensbereich ohne staatlichen Zwang zur Vereinheitlichung erhalten kann.
EBENE 5: ENTSTEHUNG
Anpassung und systemische Transformation
ARTIKEL185
DIE KRITISCHE MASSE
Jeder Gesetzes- oder Reformvorschlag, der darauf abzielt Die Lösung eines großen gesellschaftlichen Problems oder einer strukturellen Dysfunktion der Nation darf erst angenommen werden, nachdem sie ihren Respekt für den Imperativ des massiven und optimalen Handelns, der unter dem Akronym IAMO bezeichnet wird, unter Beweis gestellt hat.
Dieses Gebot verlangt ein Mindestmaß wirksamen Handelns, das auf drei untrennbaren Grundlagen beruht: einer qualitativen und einer quantitativen Anforderung sowie einem nationalen Beteiligungsverfahren.
I. Die qualitative Anforderung: Analyse, Kreativität und Relevanz
Das Handeln muss in folgenden Schritten nach größtmöglicher Qualität streben:
Qualität der Untersuchung: Die zuständige Stelle muss das betreffende Problem möglichst vollständig und gründlich untersuchen. Sie geht über allgemein Bekanntes hinaus und ermittelt die strukturellen Ursachen des Missstands.
Pflicht zu schöpferischen Lösungen: Vorgeschlagene Verfahren und Maßnahmen müssen neuartig und entschlossen genug sein, um strukturelle Veränderungen zu bewirken statt bloß schrittweise nachzubessern.
Prüfung der Eignung: Jede Lösung wird sorgfältig daraufhin bewertet, ob sie das erkannte Problem bestmöglich löst und voraussichtlich das angestrebte hohe Wirksamkeitsniveau erreicht.
II. Quantitative Anforderung: Schwelle des allgemeinen Engagements
Damit Maßnahmen einander verstärken und bloße Halbheiten vermieden werden, muss die gesamte Reform eine Mindestschwelle umfassenden Engagements (SEG) erreichen. Maßgeblich ist die Gesamtzahl unterschiedlicher, aufeinander abgestimmter Maßnahmen und Verfahren, die gleichzeitig für das Ziel eingesetzt werden. Die Schwelle darf nicht unter einhundert qualifizierten Schritten liegen.
III. Der demokratische und partizipatorische Prozess
Eine Reform darf nicht allein das Werk weniger Vertreter sein. An ihrer Ausarbeitung muss die ganze Nation beteiligt werden, um möglichst vollständige Untersuchungen und mutige Lösungen zu entwickeln.
Fortlaufende Beratung: Ein nationales System dauerhafter Beratung muss die Untersuchung und Entwicklung von Lösungen nähren. Es sammelt fortlaufend Ideen und Einschätzungen aus der Gesellschaft.
Voraussetzung der Gültigkeit: Das Gebot umfassenden und bestmöglichen Handelns gilt nur dann als erfüllt, wenn die Nation im Rahmen dieses dauerhaften Beratungssystems beteiligt wurde.
ARTIKEL138
DIE LERNFÄHIGKEIT DES STAATES
Die Lernfunktion ist eine grundlegende Anforderung des Sozialen Organisation, die als Mechanismus der intellektuellen Solidarität fungiert.
Der Staat gewährleistet den Bürgern umfassende Lernmöglichkeiten, die überall zugänglich sind.
I. Bildungsvermittlung im Alltag
Bei alltäglichen Handlungen sowie im Geschäftsleben und in zwischenmenschlichen Beziehungen müssen öffentliche und private Akteure kleine Lerneinheiten vermitteln. Sie behandeln ergänzendes Wissen, lassen sich behutsam in Wartezeiten einfügen und halten festgelegte Grenzen ein, damit die Bürger ohne geistige Überlastung dazulernen.
II. Die Integration der Pädagogik in Projekte und Management
Bei Projekten, der Gestaltung von Räumen und Arbeitsabläufen tragen Leitung und Führungskräfte Verantwortung für die Lernfunktion. Sie müssen verständliche Erklärungen in Maßnahmen, Arbeitsweisen und Verwaltungsverfahren selbst einbauen. Das Lernen beschränkt sich nicht auf das unmittelbare Projektthema, sondern vermittelt auch benachbartes Wissen, damit die Beteiligten ihr Verständnis erweitern.
III. Absolute Aufrichtigkeit und Manipulationsverbot
Ob bei einer kleinen Lerneinheit im Alltag oder in einem lernorientierten Führungsverfahren: Die Vermittlung muss vollständig aufrichtig sein. Manipulation, bewusste Täuschung und Verschleierung sind streng verboten.
ARTIKEL165
GEGENSEITIGE ANPASSUNG
Die Nation garantiert jedem Bürger die notwendigen Ressourcen, um seine Fähigkeiten zu entfalten und sich an Veränderungen in der Welt anzupassen, und etabliert gleichzeitig die Vielfalt der Existenzweisen und Rhythmen der Evolution als Hauptbedingung für sein systemisches Gleichgewicht.
Technischer oder gesellschaftlicher Fortschritt ist kein verbindliches Dogma. Die Republik erkennt die Vielfalt persönlicher Empfindungen, Fähigkeiten und Ziele als Grundlage eines lebendigen Gleichgewichts an. Jede menschliche Tätigkeit kann zur Widerstandskraft und Harmonie des Ganzen beitragen.
I. Freiheit der Positionierung und Ablehnung von Zwängen
Niemand darf gezwungen werden, technische Veränderungen oder das Tempo der Gegenwart auf Kosten seiner seelischen Gesundheit, körperlichen Unversehrtheit oder frei gewählten Lebensweise mitzumachen. Der Staat gewährleistet eine freie Entscheidung ohne gesellschaftlichen Abstieg durch folgende verfassungsrechtliche Garantien:
II. Neutralität des Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen
Kein bürgerliches, politisches oder verwaltungsrechtliches Recht darf vom Besitz oder der ausschließlichen Nutzung fortgeschrittener Technik abhängen. Unmittelbare und nicht digitale Zugangswege bleiben dauerhaft verfügbar und gleichwertig.
III. Schutz vor sozioökonomischem Abstieg
Die bewusste Entscheidung für weniger Technik, einen Rückzug aus ständigen Informations- und Tätigkeitsströmen oder eine andere Arbeitsweise rechtfertigt weder den Entzug grundlegender materieller Absicherung noch eine institutionelle Stigmatisierung.
IV. Dauerhaft verfügbare Mittel zur freiwilligen Selbstbestimmung
Für alle Menschen, die an den Veränderungen der Welt teilhaben wollen, hält die öffentliche Gewalt ein allgemein zugängliches und sofort nutzbares Angebot bereit:
Geistige Anpassungsfähigkeit: Lernen über das eigene Denken, kritischer Umgang mit Informationsströmen und Verständnis grundlegender Rechenverfahren.
Schutz des Körpers: Begrenzung der geistigen Belastung, gesund gestaltete Umgebungen und Achtung der körperlich notwendigen Ruhezeiten.
Gemeinsames Lernen: gegenseitige Anleitung zwischen den Generationen und geteiltes Wissen, um Verwundbarkeit zu verringern.
Recht auf Erprobung: geschützte Übergangsphasen für eine neue Tätigkeit, in denen Versuche und Fehler ohne Verlust der Lebensgrundlage möglich sind.
Räume für die Zukunft: unmittelbarer und kostenloser Zugang zu neuen Technologien, damit Menschen frei und ohne finanziellen Druck lernen können.
V. Aufwertung des richtigen Ortes
Öffentliche Politik fördert die Übereinstimmung persönlicher Ziele und natürlicher Begabungen mit dem Nutzen für alle. Jeder Bürger soll sich auf einem Maß an Engagement und Komplexität entfalten können, das zu ihm passt.
VI. Organische Definition von Indikatoren und Garantien
Ein Ausführungsgesetz legt Indikatoren für das gesellschaftliche Gleichgewicht, Verfahren zur diskriminierungsfreien Bewertung verschiedener Lebenswege und Garantien für die Unverletzlichkeit von Lebensräumen fest, die vom Zwang ständiger Anpassung frei bleiben.
ARTIKEL108
MAKROPSYCHIATRIE: DIE PSYCHOLOGISCHE VERANTWORTUNG DES STAATES
Die Makropsychiatrie geht davon aus, dass ein Land ebenso wie ein Individuum in seinen Bewusstseins- und Denkweisen strukturell krank sein kann.
Die Republik erkennt die Makropsychiatrie als wissenschaftliche Erforschung der gemeinsamen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Einflüsse auf die seelische Gesundheit an.
II. Verantwortung für die psychische Gesundheit seiner Menschen
Ein strukturell krankes Land kann nicht gedeihen oder optimal vorankommen. Der Staat übernimmt die direkte und indirekte Verantwortung für seine Strukturen, seine Gesetze und seine Reden über das psychologische Gleichgewicht der Bevölkerung und erkennt an, dass die Pathologie einer Nation sowohl das Versagen ihrer Institutionen als auch die Not ihrer Bevölkerung umfasst.
II. Beginn der Disziplin
Es wird ein Nationales Institut für makropsychiatrische Forschung gegründet. Diese unabhängige wissenschaftliche Einrichtung erfasst gesellschaftliche Störungen, prüft die seelischen Auswirkungen öffentlicher Politik und fördert eine selbstkritische Aufarbeitung des kulturellen Gedächtnisses der Nation. Das Institut darf die seelischen Erkrankungen des Landes untersuchen und die Verantwortlichen über gemeinsame Fehlentwicklungen informieren, die den gesellschaftlichen Fortschritt behindern.
V. Prävention
Die Regierung verfolgt uneingeschränkt einen vorbeugenden Ansatz, der Risikofaktoren im Staatsapparat beseitigen soll. Größere Gesetzgebungsprogramme müssen vorab vom Institut geprüft und bestätigt werden, damit keine neuen Formen gemeinsamer Entfremdung entstehen.
VI. Zugang zu makropsychiatrischer Versorgung
Der Staat gewährleistet eine umfassende Behandlung der persönlichen und körperlichen Folgen dieser gesellschaftlichen Störungen. Er finanziert allgemeinen und bedingungslosen Zugang zu psychiatrischer und psychologischer Behandlung. Persönliche Heilung gilt dabei als Behebung einer Fehlfunktion des Gesamtsystems und trägt zugleich zur Gesundung des gemeinsamen Bewusstseins der Nation bei.
Beispiel für Frankreich:
Die unfruchtbare Spaltung zwischen geistiger Arbeit und Kapital: Die Gesellschaft kann den Zusammenhang zwischen gesellschaftlichem Fortschritt, der symbolisch der Linken zugeordnet wird, und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, die der Rechten zugeordnet wird, nur unzureichend begreifen. Einzelne Menschen übernehmen dieses binäre Dogma und glauben dann, geistiges Engagement schließe materiellen Erfolg aus oder umgekehrt. Die Nation braucht jedoch beide Seiten, um sich bestmöglich zu entwickeln.
ARTIKEL118
IDEOLOGIE SOWIE DAS RECHT UND DIE PFLICHT ZUR BEGRIFFSBILDUNG
Die Republik erkennt das Grundrecht jedes Bürgers auf Schulung und Ausübung seines individuellen Gewissens an, die irreduzible Grundlage seines demokratischen Engagements.
Dieses Recht wird durch kritisches Denken und die eigenständige Entwicklung von Begriffen für die gesellschaftliche und politische Wirklichkeit ausgeübt. Die Teilnahme am demokratischen Leben darf sich nicht auf die Übernahme bestehender Ideen oder die bloße Übertragung von Macht beschränken. Sie ist ein fortlaufender schöpferischer Vorgang, bei dem jeder Bürger übernommene Vorstellungen hinterfragt und aktiv an der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses mitwirkt.
I. Die Pflicht des Staates zur geistigen Förderung
Der Staat muss die Voraussetzungen für die tatsächliche Ausübung dieses Rechts gewährleisten. Er fördert Bildung, die geistige Neugier, Eigeninitiative und die Verantwortung für selbstständiges Denken stärkt. Er sorgt für vielfältige Informationsquellen und vollständige Transparenz der Entscheidungswege, damit jeder Bürger die Zusammenhänge umfassender Fragen verstehen und sich ein eigenes informiertes Urteil bilden kann.
II. Gewissensfreiheit und konzeptionelle Autonomie
Niemand darf gezwungen werden, Begriffe oder Ideologien zu übernehmen, die eine andere Autorität vorgibt. Die passive Unterordnung unter vorgefertigte Vorstellungen widerspricht dem Geist der Republik. Bürgerschaft bedeutet, selbst Begriffe entwickeln zu können und jedes Dogma zurückzuweisen, das die Entwicklung leistungsfähiger Politik hemmt.
ARTIKEL114
ÄSTHETIK ALS ERGEBNIS GEISTIGER ARBEIT
Die Republik erkennt das Recht jedes Bürgers auf eine materielle oder immaterielle Umgebung an, deren Gestaltung die persönliche Entwicklung und das kritische Denken fördert.
Die Republik erklärt ästhetische Sorgfalt zu einer grundlegenden Voraussetzung leistungsfähiger Politik.
I. Das Erfordernis der abgeschlossenen Arbeit
Jede öffentliche Leistung soll als vollendetes Werk gestaltet sein: die Architektur eines Gebiets ebenso wie ein Gesetz, ein Sicherheitsverfahren, die Kleidung öffentlicher Bediensteter, die Leitung einer Sitzung, eine politische Rede oder das Angebot einer Gemeinschaftsküche.
II. Verbot unvollständiger Näherungslösungen
Der Staat untersagt Provisorien, unfertige Entwürfe und ungenaue Ausführungen in allen Bereichen seines Handelns.
III. Experimentstatus
Als Ausnahme ist Erprobung ein anerkanntes Recht und ein Mittel des Fortschritts, wenn sie ausdrücklich als Versuch bezeichnet, abgegrenzt und entsprechend ausgewertet wird. Wird daraus eine dauerhafte Lösung, müssen Gestaltung und Technik vollständig aufeinander abgestimmt werden.
IV. Der Bürger, souveräner Richter über die Arbeit
Die Bürger beurteilen letztlich, ob ein Werk vollendet ist. Der Staat muss ein dauerhaftes und vielfältiges Netz kritischer Beurteilung durch Bürger, Fachleute aus der Praxis, Künstler und Sachverständige einrichten. Es prüft, ob Form und geistiges Ziel jeder Einrichtung oder Maßnahme zueinander passen. Seine öffentlich erörterten Ergebnisse verpflichten die Gestalter zu vollständiger Transparenz. Fehlt ohne Rechtfertigung die innere Stimmigkeit oder die Vollendung, gilt das geistige und technische Ziel als verfehlt; Bürger können eine Nachbesserung verlangen.
EBENE 6: ÖKOSYSTEM
Interaktion mit der globalen Umwelt
ARTIKEL181
DAS RECHT DER EIGENEN LEISTUNG IM VERHÄLTNIS ZU ABSTAMMUNG UND GEBURTSORT
Integration in die territoriale Gemeinschaft und Besitz bürgerlicher Vorrechte können aus persönlicher Anstrengung, Risikobereitschaft und wirksamem Beitrag zum Gemeinwohl resultieren, unter dem Namen Schweißgesetz.
Dieser Grundsatz erkennt die aktive Schaffung von Wert für die Gemeinschaft und dauerhaftes Engagement als unmittelbare Grundlagen bürgerschaftlicher Legitimität an, gleichrangig mit anderen Formen der Verbundenheit mit einem Gebiet.
I. Ausgehend von der Grundlage des individuellen Einsatzes für den Dienst an der Gemeinschaft
Wer seine körperlichen, geistigen oder technischen Fähigkeiten dauerhaft und nachweisbar für Aufbau, Erhaltung oder lebenswichtige Aufgaben eines Gebiets einsetzt, kann die vollen politischen Rechte erwerben. Grundlage sind die aufgebrachten Opfer, die Beständigkeit des Handelns und der belegte Nutzen für die Gemeinschaft, nicht der bloße Bezug von Vorteilen oder eine zugeschriebene Stellung.
II. Konstituierende Kriterien der territorialen Anstrengung
Bei der Zuerkennung von Rechten aufgrund eigener Anstrengung – dem „Recht des Schweißes“ – werden die Schwere oder Bedeutung der übernommenen Aufgaben, persönliche Risiken für andere, die Weitergabe unentbehrlichen Könnens, die Wiederherstellung gemeinsamer Ökosysteme und Treue in schweren gemeinsamen Krisen berücksichtigt. Der Einsatz wird durch tatsächliche Handlungen und greifbare Ergebnisse über längere Zeit belegt.
III. Die wirksame Ausübung erworbener Vorrechte
Die aufgrund eigener Anstrengung anerkannten politischen Rechte erlauben die volle Mitwirkung an Beratungen, Abstimmungen und der Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten des Gebiets. Sobald der tatsächliche Beitrag einer Person förmlich festgestellt wurde, darf ihr der Zugang zu diesen Befugnissen nicht verweigert werden.
IV. Kontrollgarantien und Verweis auf das Ausführungsgesetz
Ein Ausführungsgesetz legt fest, über welchen zurückliegenden Zeitraum der Beitrag nachzuweisen ist, wie Kollegialgremien ihn prüfen und welche Rechtsbehelfe gegen eine ablehnende Entscheidung offenstehen. Es gewährleistet eine unparteiische Bewertung und verbietet, bloßes Geldvermögen automatisch als Nachweis eigenen Engagements anzuerkennen.
ARTIKEL130
DAS PRAGMATISCH HEILIGE
Der Staat hat die Pflicht, die über ihn hinausgehenden Elemente zu identifizieren, zu respektieren und zu sublimieren.
Die Nation erkennt den praktischen Sinn darin an, natürliche Kräfte und die Zusammenhänge lebendiger Systeme als etwas besonders Achtenswertes zu behandeln. Diese Kräfte prägen und umgeben die Nation; als grundlegende Wirklichkeiten lassen sie sich durch menschliches Handeln niemals vollständig beherrschen.
I. Pflicht zur Achtung und Verehrung
Staat und Gesellschaft müssen Gefahren, die aus der Unkenntnis oder Geringschätzung dieser Zusammenhänge entstehen, aktiv vorbeugen …
II. Modalitäten der Interaktion
Diese Anerkennung und ihre besondere Würdigung können durch Rechtsnormen zum Ausdruck kommen …
Anmerkung des Autors: Das Beispiel der Überschwemmung in Spanien veranschaulicht die Idee: Die Umleitung eines Flusses unter Missachtung seiner eigenen Kraft führte zu einer Katastrophe. Wäre der Fluss als „heilig“ betrachtet worden – im Sinne einer Kraft, die geachtet und in ihrer Wirkung sinnvoll eingebunden werden muss –, wäre die Katastrophe vermieden worden. Um ihn herum hätte zudem ein lebendiges und harmonisches Ökosystem entstehen können.
ARTIKEL110
DIE FRANZÖSISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT IM AUSLAND
Die französische Staatsbürgerschaft, die Grundlage der Nation, umfasst eine Reihe von Pflichten, die sowohl auf dem Territorium der Republik als auch im Ausland ausgeübt werden.
Französische Staatsbürger im Ausland tragen zur Vertretung Frankreichs und zur Vermittlung seiner Werte bei. Sie verpflichten sich, die Gesetze, Bräuche und Souveränität der Staaten zu achten, die sie aufnehmen, und fördern durch ihr Handeln die kulturelle Ausstrahlung und das Ansehen Frankreichs. Der Staat unterstützt dieses bürgerschaftliche Engagement durch Aufklärung und die Förderung von Zusammenarbeit und Austausch.
I. Verantwortung des französischen Staatsbürgers im Ausland
Jeder französische Staatsbürger ist unabhängig von seinem Aufenthaltsort für sein Handeln nach dem Recht der Republik verantwortlich. Französisches Recht gilt für Vergehen und Verbrechen, die französische Staatsbürger im Ausland begehen. Französische Gerichte sind dafür in Abstimmung mit den zuständigen Behörden vor Ort und unter Beachtung internationaler Übereinkünfte zuständig.
Damit diese Verantwortung durchgesetzt werden kann, darf jede Person über eine eigens dafür vorgesehene Onlineplattform Anzeige gegen einen französischen Staatsbürger wegen eines im Ausland begangenen Vergehens oder Verbrechens erstatten. Die Anzeige wird unter Wahrung der Rechte des Opfers an die französische Justiz zur Bearbeitung und Nachverfolgung weitergeleitet.
Bei einem im Ausland begangenen Vergehen oder Verbrechen kann der Staat mit Zustimmung des betroffenen Landes ein Verfahren der französischen Justiz durchführen, anstelle eines örtlichen Verfahrens oder ergänzend dazu. Die Strafe kann dann in Frankreich ausgesprochen und vollstreckt werden. Bilaterale Abkommen regeln das Verfahren und schützen die Rechte französischer wie ausländischer Opfer.
ARTIKEL163
GLOBALE VERANTWORTUNG
Die Nation erkennt an, dass ihre gesetzgeberischen Orientierungen, ihre technologischen Entscheidungen, ihre ökologischen Verpflichtungen und ihre diplomatischen oder wirtschaftlichen Interventionen direkte und indirekte Auswirkungen über ihre Grenzen hinaus haben.
Der Staat übernimmt Verantwortung für die materiellen, ökologischen und ethischen Auswirkungen seiner Politik auf das weltweite Ökosystem und die Menschen anderer Staaten.
Er achtet daher darauf, dass sein Handeln und das Bild, das er nach außen vermittelt, zum Schutz gemeinsamer Güter und zur Wahrung weltweiter Gleichgewichte beitragen.
ARTIKEL155
DIE VERIRRUNGEN DES STAATES
Der Staatsapparat und seine Agenten unterliegen einer ständigen Verpflichtung zur kritischen Wachsamkeit und Selbstprüfung gegen ihre eigenen doktrinären Vorurteile, dogmatischen Exzesse und Realitätsferne.
I. Anforderungen an Urteilsvermögen und Rationalität
Der Staat stellt an sich selbst dieselben Anforderungen an Urteilsvermögen, Vernunft und seelische Gesundheit, die er an seine Bürger stellt. Keine öffentliche Stelle darf eine Position für irrational oder abweichend erklären, ohne ihre eigenen Annahmen, Methoden und Schlussfolgerungen einer ebenso strengen Prüfung durch andere Standpunkte zu unterziehen.
II. Verhinderung kognitiver Inzucht
Damit nicht alle Beteiligten dieselben Denkmuster teilen oder Fachgruppen die Entscheidung vereinnahmen, darf kein Gremium für Fachwissen, Kontrolle oder wichtige Entscheidungen von Absolventen desselben Ausbildungsgangs, derselben Beamtengruppe oder einem abgeschlossenen Einflussnetz beherrscht werden. Bei der Auswahl von Entscheidungsträgern und Sachverständigen sind unterschiedliche Lebenswege, Denkweisen und praktische Erfahrungen zu sichern.
III. Kritische Dezentrierung und internationale Offenheit
Wichtige öffentliche Leitlinien müssen regelmäßig aus einer anderen Perspektive kritisch geprüft und mit Analysen, Modellen und Erfahrungen aus anderen Teilen der Welt verglichen werden. Das soll institutioneller Blindheit und einer allein auf das eigene Land gerichteten Sicht vorbeugen.
IV. Recht auf verfassungsmäßige Bürgerwarnung
Jeder Bürger hat das verfassungsrechtliche Recht, vor offenkundiger dogmatischer Verengung, entfremdenden Fehlfunktionen oder krankhaften Verwaltungsabläufen innerhalb öffentlicher Politik zu warnen.
V. Gegengutachten und organischer Rahmen
Ein Ausführungsgesetz legt Verfahren unabhängiger Gegenprüfung, Regeln gegen akademische Monopole und verbindliche Folgen für Warnungen aus der Bürgerschaft fest.
ARTIKEL176
AUSLÄNDISCHE RESSOURCEN
Kultur kann keine Ausbeutung rechtfertigen.
Es ist jeder öffentlichen Behörde, ob zivil oder militärisch, offiziell verboten, einen externen Konflikt oder eine Streitigkeit über den Zugang zu Ressourcen durch Erwägungen zu motivieren, zu rechtfertigen oder zu qualifizieren, die sich aus der Kultur, Konfession, ethnischen Zugehörigkeit oder Traditionen der betreffenden ausländischen Bevölkerungsgruppen ergeben.
I. Die Doktrin der gerechten und konzertierten Zugänglichkeit
Jedes internationale Abkommen, jeder bilaterale Vertrag und jede Maßnahme zur Bewältigung von Konflikten um Ressourcen muss sich auf ein Verfahren stützen, das einen gerechten, gemeinsam abgestimmten Zugang gewährleistet. Dieses Verfahren ist zu dokumentieren und vollständig zu veröffentlichen.
II. Kontrolle und Aussetzung der offiziellen Kommunikation
Der Verfassungsrat oder die für die Kontrolle diplomatischer Handlungen zuständige Stelle kann angerufen werden, um eine Mitteilung der Regierung oder eine amtliche Erklärung auszusetzen, die gegen den in diesem Artikel festgelegten Grundsatz einer strikten sachlichen Trennung verstößt.
ARTIKEL157
DIE WIEDERHERSTELLUNG DER NATÜRLICHEN UMWELT
Alle öffentlichen Maßnahmen unterliegen dem Grundsatz der Regeneration.
Öffentliche Behörden, private Einrichtungen und Bürger haben die verfassungsmäßige Verpflichtung, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und die Dynamik der ökologischen Zerstörung umzukehren.
I. Temporäres Management und Schwellenwerte für die Lebensfähigkeit des Planeten
Der Umgang mit natürlichen Ressourcen und Lebensräumen erfordert Vorausschau über sehr lange Zeiträume. Das Gesetz bestimmt Grenzen der Lebensfähigkeit des Planeten, die nicht überschritten werden dürfen, und sichert künftigen Generationen ein unveräußerliches Recht auf eine gesunde, lebensfähige und vielfältige Umwelt.
II. Das Recht Minderjähriger, zum Umweltschutz beizutragen
Kinder und Minderjährige haben ein Grundrecht darauf, sich über ihre künftige Umwelt zu äußern und an ihrer Gestaltung mitzuwirken. Die nationale Volksvertretung muss sie institutionell an allen politischen und gesetzgeberischen Beratungen beteiligen, die ökologische Folgen haben.
EBENE 7: ONTOLOGIE
Tierische Harmonie: Die Ausrichtung des Bürgerbewusstseins auf die Strukturen der Realität
ARTIKEL70
KULTURELLE STEUERUNG
Kultur ist die Quelle des Zwecks und das Leitprinzip öffentlichen Handelns.
Die Republik stellt Kultur in den Mittelpunkt ihres Vorhabens. Darunter versteht sie alle Werte, Kenntnisse, Werke und Praktiken, die zur Entfaltung einzelner Menschen und der Gemeinschaft beitragen.
II. Rolle des Kulturministeriums
Das Kulturministerium wird zum übergeordneten Ministerium für die gesamte öffentliche Politik bestimmt. Seine Aufgaben sind:
a. Gemeinsam mit Bürgern und Institutionen die menschlichen Ziele der Gesellschaft festzulegen. Dazu gehören der Schutz des Lebendigen, die Entwicklung von Wissen, die Suche nach Sinn und gesellschaftliche Gerechtigkeit. Wirtschaft, Wissenschaft und Technik dienen diesen Zielen und sind kein Selbstzweck.
b. Formen des Austauschs und Regeln für Beziehungen zu schaffen, die über den Marktwert hinausgehen. Jede gesellschaftliche, wirtschaftliche und technische Beziehung soll so zur Würde und gegenseitigen Bereicherung der Menschen beitragen.
c. Bei jedem technischen und gesellschaftlichen Fortschritt auf ethische Verantwortung zu achten. Seine Entwicklung muss die grundlegenden Menschenrechte, die biologische Vielfalt und das Gleichgewicht des Planeten wahren.
ARTIKEL107
SPRACHE ALS INTEGRALE KRAFT DER NATION
Sprache wird in all ihren Ausdrucks- und Symbolisierungsformen als lebenswichtige Kraft der Republik anerkannt. Es stellt eine Denkmatrix dar, die tiefgreifende Auswirkungen auf den Körper, den Geist und die Gemeinschaft haben kann.
Sprache vermittelt Vernunft und Gespräch, aber auch Gefühle, Intuition und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
I. Funktionsspektrum
Der Staat muss alle Funktionen der Sprache schützen und fördern, über die reine Weitergabe von Informationen und geschäftliche Verständigung hinaus. Öffentliche Institutionen, Bildung und Forschung fördern einen Sprachgebrauch, der ihre folgenden Fähigkeiten nutzt:
das individuelle Denken und Handeln zu strukturieren.
Heilung und Wohlbefinden zu fördern.
die Bande der Gemeinschaft und Solidarität zu schmieden.
Fantasie und Kreativität zu fördern.
II. Verantwortung für die Sprache
Die Meinungsfreiheit darf keinen absichtlich spaltenden, hasserfüllten oder zerstörerischen Sprachgebrauch rechtfertigen, wenn dieser die seelische oder körperliche Unversehrtheit anderer oder den nationalen Zusammenhalt verletzt. Ethische Regeln sichern einen verantwortlichen und konstruktiven Gebrauch öffentlicher Sprache, ohne die Gedankenfreiheit einzuschränken.
Die Republik schützt das sprachliche Erbe und erkennt Regionalsprachen und traditionelle Ausdrucksweisen als Speicher von Bedeutungen an. Ihr Gebrauch wird gefördert, damit die Vielfalt menschlicher Ausdrucksformen erhalten bleibt.
III. Auftrag von Bildung und Forschung
Bildung von der frühen Kindheit bis zur Hochschule vermittelt nicht nur Grammatik und Satzbau, sondern auch ein Verständnis der Wirkungsmacht von Wörtern. Dazu gehören Rhetorik, Symbolik, Dichtung und nichtsprachliche Ausdrucksformen, die zum Zusammenleben beitragen.
Staatlich geförderte Forschung untersucht, wie Sprache auf Körper und Psyche wirkt, insbesondere mit Methoden der Psychoneuroimmunologie und Epigenetik. Ihre Ergebnisse fließen in die Gesundheits- und Bildungspolitik ein.
ARTIKEL111
DER SCHUTZ DES KINDES
Der Staat hat die absolute Verpflichtung, den umfassenden Schutz des Kindes zu gewährleisten.
Der Schutz des Kindes ist eine grundlegende Pflicht, die nicht durch Zeitablauf entfällt. Er gründet auf der Anerkennung seiner besonderen Verletzlichkeit und Würde sowie seines unveräußerlichen Rechts auf eine harmonische und umfassende Entwicklung.
I. Das Recht auf Existenz und Integrität
Ein Kind hat seine Geburt nicht gewählt und steht unter der unbedingten Verantwortung der Gemeinschaft. Der Staat muss seine Sicherheit gewährleisten und es vor körperlicher, seelischer, moralischer oder geistiger Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch und Vernachlässigung schützen.
II. Schutz seines Potenzials und seiner Einzigartigkeit
Kinder gestalten die Zukunft der Nation und tragen zu ihrer Erneuerung bei. Der Staat muss jedem Kind ein Umfeld ermöglichen, in dem es seine eigenen vielfältigen Fähigkeiten entfalten kann. Seine Einzigartigkeit ist zu schützen. Es soll sich entwickeln können, ohne manipuliert oder in eine vorgegebene Form gezwängt zu werden, damit es zu seinem eigenen Glück und zum Wohl der Nation beitragen kann.
III. Das Wohl des Kindes
Bei jeder Entscheidung über ein Kind hat sein Wohl vorrangiges Gewicht. Der Staat muss bei Versäumnissen zügig handeln, das Kind in seiner ganzen Person schützen und ihm eine wirkliche Kindheit ohne unnötiges Leid ermöglichen, in der es zu einem freien und verantwortlichen Menschen heranwächst.
ARTIKEL113
DIE VOLLSTÄNDIGE REPRÄSENTATION KULTURELLER VIELFALT
Die Republik garantiert das Recht jedes Menschen, seine kulturelle Identität zu respektieren.
Der Staat muss den Austausch und das gegenseitige Lernen zwischen allen Teilen der Gesellschaft aktiv fördern. Er erleichtert die Entdeckung der moralischen, geistigen und künstlerischen Schätze jeder Kultur, ohne dass sichtbare Unterschiede oder frühere Konflikte diese Suche nach Anregungen behindern.
II. Kompensation von Verzerrungen
Außerdem muss der Staat kulturelle Verzerrungen aus wirtschaftlichen Ungleichgewichten, Handelsströmen oder Einflussnahme aktiv ausgleichen. So sichert er vielfältige und ausgewogene kulturelle Anregungen und eine gerechte Darstellung von Völkern und Zivilisationen.
II. Verbesserung und Umsetzung
Kulturelle Anregungen müssen dazu sorgfältig erklärt und als zugängliche Informationen dargestellt werden. Der Staat initiiert Vorhaben, die wertvolle kulturelle Beiträge sichtbar machen und unter ihnen jene erkennen, die zum Nutzen der Gemeinschaft praktisch umgesetzt werden können, etwa in der Sozial-, Wirtschafts- oder Umweltpolitik.
ARTIKEL182
VERDIENST UND FORDERUNGEN
Jeder hat das Recht auf gerechte Wertschätzung seines Handelns, seiner Fähigkeiten und seines Beitrags zur Gesellschaft.
Der Staat gewährleistet gleichen Zugang zu Möglichkeiten und achtet darauf, dass niemandem die seinem Verdienst entsprechende Anerkennung vorenthalten wird. Ansprüche einer Person oder Gruppe, die über ihren tatsächlichen Verdienst oder Beitrag hinausgehen, begründen kein gegenüber der Gemeinschaft durchsetzbares Recht.
I. Antizipation und Messung von Ungerechtigkeitsgefühlen
Die öffentliche Gewalt muss gesellschaftliche Spannungen fortlaufend voraussehen und bewerten. Die Institutionen beobachten wirtschaftliche, regionale und symbolische Ungleichheiten, die ein Gefühl von Ungerechtigkeit hervorrufen können. Zeigt dieses Gefühl einen Fehler bei der gerechten Anerkennung von Verdiensten oder einen Mangel öffentlichen Handelns an, verlangt das Gesetz eine sofortige Überprüfung der betreffenden Regelung.
II. Zur Unterscheidung zwischen berechtigten Beschwerden und Forderungsmissbrauch
Unabhängige Gremien für die Bewertung gesellschaftlicher und bürgerschaftlicher Fragen prüfen, welcher Teil gemeinsamer Proteste berechtigt ist und welcher auf einer Verzerrung der Gerechtigkeitsgrundsätze beruht. Politische Bildung und Vermittlung helfen den Bürgern bei einem fundierten Urteil, beugen überzogenen Forderungen vor und wahren das für den gesellschaftlichen Frieden nötige Maß.
III. Die Rolle kultureller Einheiten und zwischengeschalteter Einrichtungen als aktive Kräfte
Anerkannte kulturelle, wissenschaftliche, gemeinnützige und bürgerschaftliche Einrichtungen wirken unmittelbar an der institutionellen Kontrolle mit. Sie können eine verfassungsrechtliche Warnung auslösen, wenn einem Teil der Gesellschaft offenkundig Anerkennung verweigert wird oder öffentliche Politik ihre Pflicht zur Genauigkeit verletzt. Das Gesetz regelt, wann sie vor beratenden Versammlungen und Gerichten wirksam tätig werden dürfen.
IV. Über die Korrektur ungenauer öffentlicher Richtlinien
Wiederholt sich ein Missverhältnis zwischen persönlichem Einsatz und gemeinschaftlicher Gegenleistung, deutet dies auf eine ungenau gestaltete Politik hin. Die Regierung muss innerhalb einer vorgeschriebenen Frist Gesetze oder Verordnungen berichtigen, damit öffentliche Verfahren wieder den tatsächlichen Bedürfnissen der Nation entsprechen.
ARTIKEL120
DIE ANGEMESSENHEIT DES HANDELNS UND DIE TREUE ZUM SINN
Die Republik ist mit einem obligatorischen operativen Gewissen ausgestattet. Das Verständnis der wesentlichen Natur, des tiefen Gefühls und des Zwecks jeder Handlung, Struktur, Norm oder Ausdrucksform bildet die Grundlage ihrer Wirksamkeit, technischen Beherrschung und Legitimität.
Der Staat gewährleistet und verlangt, dass bei allen gesellschaftlichen Tätigkeiten das Gleichgewicht zwischen praktischem Handeln und geistiger Klarheit wiederhergestellt wird.
I. Übertragung und Erweckung des sensiblen Bewusstseins
Die Forderung nach Selbstprüfung, eigenständiger Begriffsbildung und Treue zum Sinn der Dinge muss erklärt und gelehrt werden. Alle öffentlichen und privaten Bereiche der Gesellschaft müssen Verfahren entwickeln, die dieses empfindsame Bewusstsein in ihrer Ausbildung und ihren Strukturen vermitteln und wecken.
II. Integration in Repositories
Der Staat muss die Tiefe der zugrunde liegenden Absicht und die Angemessenheit des Handelns in allen Bewertungs-, Prüfungs-, Zulassungs- und Zertifizierungsmaßstäben berücksichtigen. Wert, Nutzen und Anerkennung eines Produkts, Verfahrens oder einer Einrichtung hängen davon ab, ob dieses ethische und am Ziel orientierte Erfordernis erfüllt wird.
III. Integration in die Repositorien
Die Bewertung stützt sich ausschließlich auf die tatsächliche Umsetzung, die praktische Wirksamkeit und die innere Stimmigkeit von Werken und Handlungen. Weltanschauliche, ideologische oder moralische Urteile sind ausgeschlossen. Der Staat gewährleistet unterschiedliche geistige und technische Ausrichtungen; das Bewusstsein hinter einer Handlung zeigt sich allein daran, ob ihr Ergebnis angemessen ist.
ARTIKEL140
DAS VOLLE BEWUSSTSEIN DES STAATES
Um gegen die blinde Technokratie zu kämpfen, muss der Staat seinen Diskurs an der dimensionalen Realität des Subjekts ausrichten.
Der Staat und die öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, jedes Thema in der Gesamtheit seiner tatsächlichen materiellen und immateriellen Dimensionen zu betrachten.
I. Urteilsvermögen und mehrdimensionaler Ansatz
Bei jeder Handlung, Beratung und Abwägung muss die öffentliche Gewalt darlegen, wie sie alle einschlägigen Gesichtspunkte berücksichtigt hat: insbesondere die ontologische Beschaffenheit des Gegenstands und seine Verankerung in der Wirklichkeit, seine wertbezogenen Grundlagen und seine Übereinstimmung mit gemeinsamen Werten, seine politische, historische und zivilisatorische Tragweite sowie seine kulturellen, symbolischen und menschlichen Bezüge.
II. Verbot des technokratischen Reduktionismus
Die öffentliche Gewalt stellt sicher, dass kein Sachverhalt auf seine technischen, haushaltsbezogenen oder unmittelbaren Aspekte verkürzt wird. Sie zieht das erforderliche Wissen, kritische Denken und Feingefühl heran, um seine tiefere und dauerhafte Bedeutung zu erfassen.
III. Bedingung der Legitimität der öffentlichen Entscheidung
Der Nachweis dieses umfassenden Bewusstseins ist eine zwingende Voraussetzung für die Legitimität jeder öffentlichen Entscheidung von erheblicher Tragweite.
ARTIKEL169
DAS GESETZ GEGEN DOGMATISMUS
Kein politisches System, keine staatliche Organisation, keine technokratische Struktur kann sich der Gefahr des fanatischen Abdriftens oder der dogmatischen Blindheit entziehen, nur weil es den Anspruch erhebt, Säkularismus, Modernität, wissenschaftlicher Fortschritt oder erklärte Rationalität zu sein. Die historische Erfahrung bezeugt, dass säkularisierte Apparate ihre eigenen Klerikalismen, ihre herrischen kommerziellen Orthodoxien und ihre heimtückischen Zensuren schaffen, die umso gefährlicher sind, je unbewusster sie ihres eigenen Fanatismus bleiben.
I. Verbot von moralischer Arroganz und internem Dogmatismus
Die Republik untersagt ausdrücklich jeden Anspruch auf moralische Überlegenheit gegenüber anderen Zivilisationen, solange sie in ihrem Inneren Mechanismen geistiger Ausgrenzung, wirtschaftliche Dogmen und technokratischen Autoritarismus reproduziert.
II. Die höchste Berufung auf Verfassungswidrigkeit wegen dogmatischer Abweichung
Jede Bürgergruppe und jede akademische Gruppe kann dem Verfassungsgericht jede Vorschrift oder Entscheidung vorlegen, die ein Deutungsmonopol auferlegt oder sich der Überprüfung durch rationale Beweisführung entzieht.
III. Der Weg der Objektivierung im Jahr 2050
Sämtliche Gesetzgebung muss einen messbaren Anteil von 90 Prozent überprüfbarer Daten und unabhängiger Untersuchungen kausaler Zusammenhänge erreichen; der Anteil von Dogmen oder doktrinärer Willkür darf höchstens 10 Prozent betragen.
IV. Die fünfjährige Prüfung staatlicher Paradigmen
Die obersten Gerichte sind verpflichtet, alle fünf Jahre sämtliche unausgesprochenen Annahmen, auf denen staatliches Handeln beruht, einer öffentlichen Prüfung mit Möglichkeit zum Widerspruch zu unterziehen.
ARTIKEL179
DIE ENERGIE DER BÜRGER
Die physische, intellektuelle und psychologische Energie des Volkes stellt die höchste und unveräußerliche Ressource der Nation dar. ein heiliges Element, dessen Erhaltung die absolute Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit und das Glück des Landes ist.
Die Republik erkennt an, dass ihre grundlegende Aufgabe darin besteht, den Menschen als Wesen schöpferischer Energie zu achten. Die öffentliche Gewalt hat deshalb als Ermöglicherin zu handeln, die den Tatendrang ihrer Bürger unterstützt und stärkt, statt ihn zu erschöpfen oder einzuschränken.
I. Prävention von systemischem Burnout
Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Lebenskraft der Gesellschaft insgesamt zu schützen, indem er unnötige Belastungen erkennt und beseitigt. Kein Gesetz, Verfahren und keine Einrichtung darf fortbestehen, wenn es oder sie die Zeit, Motivation oder seelische Ausgeglichenheit der Bürger aufzehrt. Die öffentliche Gewalt entwickelt Verfahren zur Vereinfachung, damit jeder Kontakt mit staatlichen Stellen die Begeisterung des Einzelnen und die gemeinsame Kraft wahrt.
II. Gestaltung von Abläufen, die Handlungsmöglichkeiten eröffnen
Die Aufgabe des Staatsapparats geht über die Sicherung des materiellen Überlebens hinaus und richtet sich auf die Entfaltung menschlichen Potenzials. Die Einrichtungen müssen körperliche und geistige Umgebungen schaffen, die Handlungsfähigkeit fördern. Öffentliche Räume, Infrastruktur und Dienstleistungen sind so zu gestalten, dass sie reibungslose Abläufe und Mittel zur Selbstbestimmung bieten und jeder Mensch seine Energie für Vorhaben im allgemeinen Interesse einsetzen kann.
III. Psychologische Verantwortung und Klarheit des Horizonts
Die Nation bekräftigt, dass ein Volk sich in einem Klima dauernder Unsicherheit nicht entfalten kann. Politisches Handeln muss verständliche Perspektiven und eine klare Orientierung bieten. Jeder Träger öffentlicher Gewalt trägt Verantwortung, wenn er unbegründete Angst erzeugt oder das Verständnis gemeinsamer Herausforderungen erschwert. Staatliches Handeln soll das Bewusstsein stärken, die Richtigkeit von Informationen gewährleisten und einen konstruktiven Optimismus fördern.
IV. Zur Leistungsbewertung durch menschliche Dynamik
Der Erfolg staatlicher Maßnahmen wird nicht mehr allein anhand finanzieller oder quantitativer Kennzahlen beurteilt, sondern auch daran, wie viel Lebenskraft die Gesellschaft durchdringt. Die Verwaltung beobachtet das Engagement, die Gelassenheit und die Eigeninitiative der Bevölkerung. Geht dieser gemeinsame Tatendrang zurück, wird ein Versagen der Einrichtungen vermutet; die betroffenen staatlichen Mechanismen sind unverzüglich zu überprüfen.
ARTIKEL158
DIE BEWAHRUNG DER SEELE VON DINGEN UND ORTEN
Der Staat garantiert die Wiederverbindung der Bürger mit einer humanisierenden Umwelt.
Diese Anforderung dient dem uneingeschränkten Ziel, der Entmenschlichung von Lebensräumen entgegenzuwirken und die Seele der Dinge und Orte unabhängig von ästhetischen Erwägungen zu bewahren.
I. Die absolute Erhaltung der bestehenden beseelten Umgebung
Es ist ausdrücklich verboten, eine Umgebung, ein Gebäude oder einen Gegenstand mit nachweislich bestehendem seelischem Wert zu zerstören oder zu verändern, um ihn durch eine neue Gestaltung zu ersetzen. Die Bewahrung der Seele des Bestehenden hat Vorrang vor jeder städtebaulichen oder architektonischen Erneuerung.
II. Instrumente zur Beurteilung des seelischen Charakters
Das Gesetz regelt die Entwicklung und den Einsatz besonderer Bewertungsinstrumente vor jedem Eingriff. Diese dienen ausschließlich dazu, das Vorhandensein und die Ausprägung der seelischen Qualität eines Ortes festzustellen, damit erforderlichenfalls die externen Folgen eines Verlusts dieser Qualität berechnet und Pflichten zur Wiederherstellung auferlegt werden können.
III. Obligatorische transdisziplinäre Kollegialität
Um dieses Ziel der Bewahrung der Seele zu erreichen, schreibt das Gesetz vor, dass jedem Planungsteam bereits ab Beginn des Projekts Vertreter der Künste und Geisteswissenschaften angehören. Die aktive Mitwirkung von Künstlern, Anthropologen, Philosophen oder Soziologen ist eine zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Anerkennung dieses auf Wahrnehmung und Empfinden gerichteten Ansatzes.
IV. Zertifizierung und Interpretationsfreiheit
Nur Fachleute mit staatlicher Zertifizierung für sensible Gestaltung dürfen solche fachübergreifenden Teams leiten. Der Staat darf für diese Dimension keine Ausführungsnormen vorschreiben. Das Gesetz garantiert dem Team die uneingeschränkte Freiheit, das Ziel der Bewahrung der Seele auszulegen; diese Auslegung ist gegenüber öffentlichen Stellen durchsetzbar.
ARTIKEL159
DER AUFRICHTIGE RESPEKT VOR DEM EIGENEN VOLK
Die Republik gründet alle ihre Institutionen, ihre Normen und ihr Handeln auf bedingungslosen Respekt vor dem Volk und der menschlichen Person.
Jede öffentliche, institutionelle oder wirtschaftliche Stelle hat die Pflicht, die stetige Entfaltung der moralischen, geistigen, sinnlichen und staatsbürgerlichen Fähigkeiten jedes Menschen zu fördern, zu schützen und anzuregen.
I. Grundprinzip der Nicht-Herabwürdigung und Nichtigkeit der regressiven Logik
Keine staatliche Einrichtung, kein Leitungssystem, keine Disziplinarmaßnahme und keine Arbeitsorganisation darf fortbestehen, wenn sie die Unversehrtheit beeinträchtigt, die Würde herabsetzt, schöpferisches Potenzial zerstört oder den Menschen psychisch oder körperlich schädigt. Jede Form der Kontrolle, die auf Zermürbung, bewusst erzeugter Angst oder Zynismus beruht, ist nichtig.
II. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und des Rahmens staatlichen Zwangs
Die Arbeitsorganisation und die Ausübung hierarchischer Befugnisse sind der psychischen Gesundheit und Entfaltung der Beschäftigten untergeordnet. Ebenso dürfen strafrechtliche Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen nicht auf eine bloße, sterile oder zerstörerische Ausschaltung beschränkt sein. Jeder Freiheitsentzug, jede Sanktion und jede chemische Maßnahme, durch die ein Mensch geschwächt oder beeinträchtigt in die Gesellschaft zurückkehrt, gilt als verfassungswidrig. Strafrechtliches Handeln muss zwingend auf Rehabilitation, Lernen, Wiedergutmachung und die moralische Wiederaufrichtung des Täters gerichtet sein.
ARTIKEL167
DIE BEWAHRUNG UND ENTFALTUNG VON EINZIGARTIGKEIT
Die menschliche und territoriale Einzigartigkeit in all ihren Formen des kognitiven, sensorischen, philosophischen und kulturellen Ausdrucks stellt ein grundlegendes Erbe und den Garant für die Anpassungsfähigkeit der Gesellschaft dar.
Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, nachahmende Gleichförmigkeit, geistige Abschottung sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Druck zu bekämpfen, die zur Verarmung der Vielfalt von Gedanken und Lebensweisen führen.
I. Individueller Maßstab und Recht auf authentische Individualisierung
Jeder Bürger hat das unveräußerliche Recht, geistige Unabhängigkeit, ein eigenes Empfinden und eine eigene Weltsicht zu entwickeln. Die Teilnahme am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben beruht auf persönlicher Urteilskraft und nicht auf der Übernahme herrschender Dogmen oder oberflächlicher Gruppenzugehörigkeiten.
Die Gesellschaft schützt Menschen, deren Wahrnehmung oder kognitive Struktur von den üblichen Normen abweicht. Ungewöhnliches Denken oder abweichende Ausdrucksweisen dürfen weder als staatsbürgerliches Versagen noch als Ausschlussgrund gelten.
Die persönliche Freiheit und die Unversehrtheit des Menschen sind unantastbar. Medizinische Zwangsmaßnahmen und Freiheitsentzug dürfen weder auf eine unkonventionelle Sicht der Wirklichkeit noch auf besonderes Verhalten gestützt werden. Sie bleiben streng auf Handlungen oder Absichten beschränkt, die eine unmittelbare, konkrete und nachgewiesene Gefahr für andere oder für die lebenswichtige Unversehrtheit der betroffenen Person begründen.
II. Kollektiver Maßstab, Schulung und Beratung
Bildungs-, Wissenschafts- und Entscheidungssysteme müssen jede Bewertung oder Auswahl untersagen, die auf weltanschaulicher Anpassung oder gefordertem Wohlverhalten beruht. Sie haben konstruktiven Widerspruch, methodischen Zweifel und Beiträge aus Minderheitenperspektiven zu fördern.
Es werden dauerhafte institutionelle Räume eingerichtet, um abweichende Ideen aufzunehmen, zu prüfen und einzubeziehen und so Entscheidungsgremien vor kollektiver Blindheit und geistiger Abschottung zu schützen.
III. Territorialer Maßstab und lokales Erbe
Der Schutz individueller Eigenarten erstreckt sich auf die Besonderheiten der Regionen und das lebendige Gedächtnis. Die öffentliche Gewalt sorgt für den Schutz, die Wiederherstellung und die Weitergabe örtlicher Kulturen, regionaler Sprachen und historischer Stadtviertel, die von besonderen Empfindungen, Traditionen oder Lebensspuren zeugen.
Jedes Vorhaben zur Raumgestaltung oder umfassenden Umstrukturierung muss diese Gleichgewichte achten und die aktive Wiederherstellung geschwächter örtlicher Identitäten innerhalb der Gesellschaft einbeziehen.